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Infoblätter und Broschüren

Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW – Windenergie - Zwischenbericht

LANUV 2021

Das LANUV erarbeitet derzeit im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) die Potenzialstudie Windenergie NRW.  Damit wird die Potenzialstudie aus dem Jahr 2012 auf Basis aktueller Daten und Rahmenbedingungen aktualisiert. Das Ziel der Studie ist die Abschätzung des Gesamtpotenzials zur Windenergienutzung in NRW bis zum Jahr 2030. Die mittlerweile vorliegenden Zwischenergebnisse und die Berechnungsgrundlagen werden in diesem Infoblatt beschrieben.

Das Potenzial zur Windenergienutzung wird in der Potenzialstudie für zwei Szenarien berechnet. Dabei werden Einzelfallprüfungsflächen, die aus landesweiter Perspektive bei der Flächenanalyse nicht abschließend beurteilt werden können, differenziert bewertet. Im „Restriktionsszenario“ werden sie als Ausschluss-, im „Leitszenario Energieversorgungsstrategie“ als Potenzialfläche bewertet. Hieraus ergibt sich im Ergebnis ein Rahmen, in den das landesweite Gesamtpotenzial realistischer Weise einzuordnen ist. Einzelfallprüfungsflächen sind beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, Nadelwaldflächen in waldreichen Gemeinden, Abgrabungsbereiche (BSAB) oder Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung.

Die Zwischenergebnisse zeigen für das „Restriktionsszenario“ ein Potenzial von insgesamt 1.633 Windenergieanlagen mit einer installierbaren Leistung von 4,9 Gigawatt. Im „Leitszenario Energieversorgungsstrategie“ ergibt sich ein Potenzial von 3.462 Anlagen, was einer potenziellen Leistung von 14,6 Gigawatt entspricht.

Einige Aspekte, die einen relevanten Einfluss auf das Potenzial haben, können im landesweiten Betrachtungsmaßstab der Studie nicht berücksichtigt werden. Hierzu zählen unter anderem planungsrechtliche Vorgaben der Städte und Gemeinden oder artenschutzrechtliche Gesichtspunkte. Dies führt dazu, dass das tatsächlich nutzbare Potenzial zur Windenergienutzung in NRW in der Realität geringer ausfallen dürfte.

Es ist es geplant, die Potenzialanalyse nochmals im Detail an die geplante Mindestabstandsregelung der Landesregierung anzupassen, wenn die finale Form der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen erkennbar ist. Die Ergebnisse werden in Form eines Abschlussberichtes veröffentlicht. Dabei wird die regionale Verteilung der Potenziale im Land detaillierter dargestellt, außerdem sind ergänzende Auswertungen sowie die Berechnung potenzieller Erträge vorgesehen.

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