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Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Detmold

LANUV 2018

Die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität werden nach Abstimmung und Abwägung mit anderen Belangen zusammen im Regionalplan dargestellt; der Regionalplan erfüllt die Funktionen eines Landschaftsrahmenplans im Sinne des § 6 des  Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW, 2017) und des § 10 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Als Grundlage für den Regionalplan als Landschaftsrahmenplan und für den örtlichen Landschaftsplan erarbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 8 LNatSchG NRW, 2017).

 

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