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Entsorgung FCKW-haltiger Haushaltskühlgeräte in Nordrhein-Westfalen

Fachbericht 21, LANUV 210

Obwohl die Produktion von Haushaltskühlgeräten, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten, seit dem 01.01.1995 verboten ist, fallen auf Grund der langen Lebensdauer dieser Geräte heute noch erhebliche Mengen zur Entsorgung an. Da FCKW sowohl ein sehr hohes Ozon schädigendes Potenzial haben als auch wesentlich für die globale Erwärmung (Treibhauseffekt) verantwortlich sind, liegt bei der Kühlgeräteentsorgung das oberste Ziel darin, FCKW kontrolliert aus dem Stoffkreislauf zu entfernen, umweltgerecht zu entsorgen und dabei insbesondere die Emission von FCKW in die Atmosphäre zu verhindern.

In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2008 fünf Anlagen zur Behandlung FCKW-haltiger Kühlgeräte betrieben. In allen Anlagen werden die Kühlgeräte durch Entnahme des Kältemittel-Öl-Gemisches aus dem Kältekreislauf trockengelegt (Behandlungsstufe 1). In vier Anlagen werden die FCKW-haltigen Treibmittel aus dem Isolierschaum zurückgewonnen (Behandlungsstufe 2).

Im September 2008 hat das LANUV das Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA) beauftragt, eine gutachterliche Untersuchung zum Thema »Minimierung von Klimagasemissionen bei der Kühlgeräteentsorgung« durchzuführen.

Der vorliegende Fachbericht basiert in weiten Teilen auf den Ergebnissen des Abschlussberichts des IUTA vom Februar 2009. Neuere Erkenntnisse und Daten sind durch das LANUV hinzugefügt worden.

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