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Anleitung zur Ermittlung und Abgrenzung von Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten in Böden (GE-Anleitung)

LUA Merkblatt 57

Nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) besteht bei Böden mit Schadstoffgehalten oberhalb der Vorsorgewerte in der Regel die Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen. In nordrhein-westfälischen Böden werden Vorsorgewerte in regional unterschiedlichem Ausmaß überschritten. Ländliche und schwach industrialisierte Regionen weisen meist nur geringe Flächenanteile mit Vorsorgewertüberschreitungen auf. Dagegen liegen insbesondere in der Industrieregion Ruhr-Emscher oder im Bergischen Land großflächig Überschreitungen der Vorsorgewerte vor. Für solche Gebiete mit erhöhten Schadstoffgehalten in Böden (GE) sieht die BBodSchV unter bestimmten Randbedingungen Sonderregelungen bezüglich der Vorsorgeanforderungen vor, die für den Bodenschutzvollzug große praktische Bedeutung beispielsweise im Bereich der Verlagerung von Bodenmaterial innerhalb dieser Gebiete haben.

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