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Gewässergütebericht 2001

Gewässergütebericht 2001

Seit Ende der 60er Jahre wird in Nordrhein-Westfalen die Gewässergüte der Fließgewässer systematisch untersucht und in den Gewässergüteberichten dokumentiert. Zusammen mit der im fünfjährigen Turnus erscheinenden Gewässergütekarte zeigen sie als wichtiges Instrument wasserwirtschaftlichen Handelns nunmehr über 30 Jahre die Erfolge durchgeführter Sanierungsmaßnahmen und noch bestehende<br />Defizite auf. Ohne Zweifel haben diese klassischen Berichte damit wesentlich zum Gewässerschutz beigetragen.
Der vom Landesumweltamt vorgelegte Gewässergütebericht 2001 des Landes Nordrhein-Westfalen belegt, dass die Signalfarben Gelb, Orange und Rot, die in den nordrhein-westfälischen Gewässergütekarten früherer Jahre für die Güteklassen III, III-IV und IV dominierten, selten geworden sind. 90 % der landesweit untersuchten Gewässerstrecke weisen zwischenzeitlich die Güteklasse II oder besser und Güteklasse II-III auf.
Das Problem der massiven organischen Belastung der Fließgewässer aus Abwassereinleitungen kann durch die enormen Anstrengungen bei der Sanierung der Abwasserverhältnisse als überwiegend gelöst betrachtet werden. Somit hat das klassische Saprobiensystem als bisheriges biologisches Indikationsverfahren zur Gewässerbewertung seine Aufgaben weitgehend erfüllt. Der hier in Verbindung mit der Gewässergütekarte vorgelegte Bericht dokumentiert daher letztmalig auf die bisherige Weise den Zustand der Oberflächengewässer in Nordrhein-Westfalen.
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union bringt neue Vorgaben für die Bewertung der Gewässer: Unter dem Aspekt eines umfassenden und ökologisch orientierten Gewässerschutzes, den die europäische Wasserpolitik mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt, entstehen für alle Akteure neue Herausforderungen. Ein erster Schritt auf dem Weg zum »guten ökologischen Zustand«, der innerhalb von 15 Jahren in allen Gewässern erreicht werden soll, ist zunächst auch die Anpassung der Gewässerbewertung.
Um dem ganzheitlichen Ansatz der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung tragen zu können, sind wesentlich umfangreichere Kriterien zur Beurteilung der ökologischen Situation einzuführen. Zu diesen Kriterien zählen ökologische Qualitätskomponenten wie Gewässerflora, benthische wirbellose Fauna und Fische ebenso wie die Morphologie eines Fließgewässers. Zudem wird die Bearbeitung in Zukunft nach Flusseinzugsgebieten erfolgen, so dass sich für die Berichterstattung eine entsprechende Umstellung ergeben wird.

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