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Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsblatt 26, LANUV 2015

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zur Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2020 auf bundesweit 30 ha pro Tag und verfolgt das Ziel, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 auf 5 ha pro Tag und langfristig auf Netto-Null zu begrenzen.

Die Wiedernutzung von Brachflächen, die oft in Verbindung mit der Sanierung von Altlasten steht, ist in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Verringerung des Flächenverbrauchs. So ist das Brachflächenrecycling auch im Gesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten (AAV) in Nordrhein-Westfalen verankert.

Für eine effektive kommunale Planung müssen zunächst die Brachflächenpotenziale einer Kommune ermittelt und anschließend so aufbereitet werden, dass für alle Beteiligten die erforderlichen Angaben zur Lage und Art der Flächen verfügbar gemacht werden.

Der vorliegende Leitfaden beschreibt die für die Erfassung von Brachflächen notwendigen Datengrundlagen und Arbeitsschritte und stellt Identifizierungsmerkmale solcher Flächen an Beispielen vor. In weiteren Kapiteln werden Hinweise zur Datenhaltung, Fortschreibung und Erweiterung zum Beispiel für kommunale Brachflächenkataster gegeben.

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