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Flächenanalyse Windenergie Nordrhein-Westfalen

Fachbericht 142, LANUV 2023

Neue Studie des LANUV untersucht Flächenpotenziale zum Ausbau der Windenergie in NRW

Die Studie kommt im Ergebnis zu einem landesweiten Flächenpotenzial von 106.802 ha, was etwa 3,1 % der Landesfläche entspricht. Dabei zeigen sich hinsichtlich der regionalen Verteilung der Flächenpotenziale größere Unterschiede zwischen den sechs Planungsregionen. Den größten Anteil am landesweiten Gesamtpotenzial weist die Planungsregion Arnsberg mit 29.266 ha auf, gefolgt von den Planungsregionen Köln mit 27.540 ha, Detmold mit 23.152 ha und Münster mit 18.595 ha. Demgegenüber ist das Flächenpotenzial in der Planungsregion Düsseldorf (5.535 ha) sowie im Verbandsgebiet des RVR (2.714 ha) deutlich geringer. Die größten Potenziale liegen vor allem im Hochstift Paderborn und dem östlichen Teil des Sauerlands, im Nordwesten des Münsterlandes sowie im westlichen Teil des Regierungsbezirks Köln.

Darüber hinaus können sich zusätzliche Flächenpotenziale in den naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) ergeben. Wenn die in den Regionalplänen festgelegten BSN in der Analyse nicht ausgeschlossen werden, erhöht sich das landesweite Flächenpotenzial um 19.447 ha auf insgesamt 126.249 ha. Das entspricht etwa 3,7 % der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund der Flächenanalyse ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das seit dem 01.02.2023 in Kraft ist. Mit diesem Gesetz hat der Bund den Ländern verbindliche Flächenziele vorgegeben, die für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden müssen. Der zu erreichende Flächenbeitragswert für Nordrhein-Westfalen beträgt 1,8 % der Landesfläche, was 61.402 ha entspricht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung ändert zur Umsetzung dieser Vorgaben den Landesentwicklungsplan und legt verbindliche, mengenmäßige Teilflächenziele für die sechs Planungsregionen in NRW fest. Die räumlich konkrete Ausweisung von Windenergiebereichen im entsprechenden Umfang erfolgt anschließend in den Regionalplänen der Planungsräume Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und des Regionalverbands Ruhr (RVR).

Vor diesem Hintergrund hatte das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen das LANUV damit beauftragt, eine aktuelle Analyse der Flächenpotenziale zur Nutzung der Windenergie in Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Ziel ist dabei die Untersuchung der landesweit und in den sechs Planungsregionen Nordrhein-Westfalens zur Verfügung stehenden Flächen, um auf dieser Grundlage eine gerechte Verteilung der Flächenziele für die einzelnen Planungsregionen ableiten zu können. Die Ergebnisse der nun veröffentlichten Studie dienen somit als eine fachliche Grundlage für die Änderung des Landesentwicklungsplans.

Das LANUV hatte im April 2022 die Potenzialstudie Windenergie NRW veröffentlicht. Seitdem hat sich der rechtliche Rahmen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland in vielen Aspekten geändert, u. a. durch die Novellierung zahlreicher Gesetze wie z. B. dem Baugesetzbuch oder dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Potenzialstudie aus dem Jahr 2022 ist daher bereits ein Jahr nach Veröffentlichung nicht mehr dazu geeignet, als belastbare fachliche Grundlage für die Festlegung regionaler Teilflächenziele im LEP zu fungieren.

Die aktuellen Ergebnisse der Flächenanalyse Windenergie NRW sowie die zu Grunde liegenden Datensätze und Flächenkategorien werden vom LANUV auch in der Karte „Planung Wind“ des Energieatlas NRW digital und in Kartenform zur Verfügung gestellt.

 

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