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Abfallwirtschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland

LANUV 2021

Der Regionalplan Münsterland wird von der Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde überarbeitet, um diesen an neue Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen von 2019 anzupassen.

Der Landesentwicklungsplan enthält unter anderem das Ziel, dass die für die Entsorgung von Abfällen erforderlichen Standorte für raumbedeutsame Deponien in den Regionalplänen zu sichern sind. Bei der Planung neuer Deponien ist die Eignung stillgelegter Deponien als Standort zu prüfen. Dadurch soll die Flächeninanspruchnahme durch Deponien minimiert werden. Als Grundsatz der Raumordnung ist außerdem eine entstehungsortnahe Abfallbeseitigung im Landesentwicklungsplan verankert. Das heißt, dass die räumliche Verteilung der Standorte von Deponien und Abfallbehandlungsanlagen eine möglichst entstehungsortnahe Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle ermöglichen soll.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen hat im Auftrag des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen den vorliegenden Abfallwirtschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland erstellt. 

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