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Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta – in Nordrhein-Westfalen - 5. Fassung

Fachbericht 118, LANUV 2021

Mit dem vorliegenden Fachbericht 118 erscheint zum fünften Mal seit 1979 eine Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen. Rote Listen sind grundsätzlich ein guter Indikator für den Zustand der naturraumspezifischen Biodiversität. Farn- und Blütenpflanzen prägen die Lebensräume in unserer Kulturlandschaft und damit das Vorkommen und die Verbreitung unserer Arten ganz entscheidend.

Die Basis für die neue Rote Liste bildet eine landesweite floristische Kartierung, an der mehr als 200 ehrenamtliche Botanikerinnen und Botaniker mitgewirkt haben. Ohne diesen Einsatz wäre die Erarbeitung der vorliegenden Roten Liste nicht möglich gewesen.

In der Gesamtbilanz hat sich die Gefährdungssituation der höheren Pflanzen in NRW gegenüber der Roten Liste 2010 nicht wesentlich verändert. Es gibt jedoch regionale Unterschiede, insbesondere zwischen Berg- und Tiefland.

Die Hauptursachen für die Gefährdung von Vorkommen der Farn- und Blütenpflanzen sind die Flächenversiegelung, der große Nutzungsdruck in Verbindung mit hohen Nährstoffeinträgen und eine nachteilige Veränderung des Landschaftswasserhaushaltes. Die zurückliegenden Trockenjahre (2018-2020) haben sich auf den Gefährdungsstatus der Moor-, Feuchtwiesen- und Feuchtwaldarten bisher kaum sichtbar ausgewirkt. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass infolge des Klimawandels die zukünftige Rote Liste zumindest für diese Arten deutlich schlechter ausfallen könnte.

Das Ausbleiben einer höheren Gefährdung ist vor allem einem erfolgreichen Vertragsnaturschutz, zahlreichen Naturschutzprojekten und gezielten Artenschutzmaßnahmen zu verdanken. Dies gilt es fortzuführen.

Hinweis: Die Roten Listen der einzelnen Artengruppen werden seit 2021 nach und nach aktualisiert.
Die jeweils aktuellste Fassung der Einzellisten finden Sie hier:

Eine Gesamtfassung aller Roten Liste wird es zukünftig nicht mehr geben.

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