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Internationale Zusammenarbeit und Berichtspflichten

Negative Konsequenzen, die sich aus den Umweltbelastungen für den Schutz der natürlichen Ressourcen und die Nutzung des Waldes ergeben, können nicht allein auf Landesebene gelöst werden. Vielmehr sind hierzu international abgestimmte Maßnahmen erforderlich, zu denen auch das Waldmonitoring der EU und des ICP Forests (UNECE) zählen.

In den vorangegangenen Jahrzehnten wurden verschiedene Maßnahmen zum Aufbau eines internationalen, zukunftsfähigen Monitorings der Umwelteinwirkungen auf Wäldern durchgeführt. Dabei entstand eine einheitliche Datengrundlage für umweltpolitische Entscheidungen auf internationaler Ebene, die auf internationalen Qualitätsstandards und verbindlichen Arbeitsanleitungen und Methodenbeschreibungen beruht. Das internationale Waldmonitoring wurde nicht nur auf die Wirkung von Luftverunreinigungen ausgerichtet, sondern schließt auch den globalen Klimawandel, die Kohlenstoffbindung der Wälder, den Bodenschutz, die Biodiversität und die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen mit ein.

Seit 2003 hat sich das LANUV mit zwischenzeitlich neun Intensivmonitoringflächen und einem Teil  des landesweiten Stichprobennetzes an den EU-Programmen Forest Focus, BioSoil, Forest Biota und FutMon beteiligt. Die Messergebnisse wurden für europaweite Auswertungen bereitgestellt. Diese Monitoringaktivitäten wurden durch die europäische Kommission finanziell gefördert. Nachdem die EU-Programme 2011 eingestellt wurden, führt das LANUV über das Thünen-Institut des Bundes (TI) die internationale Zusammenarbeit im Rahmen des UNECE Programms ICP Forests weiter fort.

Das landesweite forstliche Umweltmonitoring ist somit in das nationale (ForUmV) und in das internationale Monitoring (ICP Forests) zur Überwachung der Auswirkungen von Umweltveränderungen auf Wälder eingebunden. Überdies fließen die Daten des ForUms in verschiedene Berichtspflichten ein. Hierzu zählen u.a. Berichtspflichten im Rahmen der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), nationale Berichtspflichten zum Treibhausgasinventar und zum Kyoto-Protokoll unter der UN-Klimarahmenkonvention sowie das Klimafolgenmonitoring von NRW.