© Nadine Eickenscheidt
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Forstliches Umweltmonitoring

Wäldern kommt aufgrund der Vielzahl von Funktionen, die sie erfüllen, eine besondere Bedeutung zu. Sie schützen Menschen und Umwelt (Schutzfunktion), in dem sie z.B. den Wasserhaushalt regulieren, die Luft reinigen, Kohlenstoffdioxid binden und Bodenerosion reduzieren. Überdies bieten sie wichtige Lebensräume für Pflanzen, Tiere, Pilze und andere Mikroorganismen und tragen somit maßgeblich zur biologischen Vielfalt und zum Artenschutz bei. Der Wald liefert außerdem den nachwachsenden und vielfältig verwendbaren Rohstoff Holz (Nutzfunktion) und bietet dem Menschen Raum zur Erholung (Erholungsfunktion). Die Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit ist von zentraler Bedeutung.

Bereits seit der Debatte über das "Waldsterben" und den "sauren Regen" zu Beginn der 1980er Jahre besteht ein großer Informationsbedarf zur Vitalität der Waldökosysteme. Als Reaktion darauf wurde das forstliche Umweltmonitoring (ForUm) ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses europaweit harmonisierten Monitorings werden seit über 35 Jahren der ökologische Zustand und die Entwicklung der Wälder beobachtet.

In Nordrhein-Westfalen begann das forstliche Umweltmonitoring mit dem „Pilotprojekt saure Niederschläge“ im Jahr 1981. Damals wurden erstmals Waldschäden systematisch erfasst und der Eintrag von Luftverunreinigungen über die Niederschläge an ausgewählten Standorten gemessen. Da die Vitalität der Waldökosysteme durch verschiedene Faktoren gesteuert wird, wurde nach kurzer Zeit das Untersuchungsspektrum ausgeweitet, um die Komplexität der Waldschäden hinreichend zu berücksichtigten. 

Der Bodenzustand und die Stoffflüsse im Waldökosystem haben sich im Laufe der Jahre zu zentralen Bausteinen des forstlichen Umweltmonitorings entwickelt. Zusätzlich steht der Klimawandel im Fokus. Die langen Zeitreihen erlauben es z.B. die Auswirkungen des Klimawandels sowie zusätzlich die Wechselwirkungen mit anderen, weiterhin bestehenden, Umweltproblemen wie Bodenversauerung und Eutrophierung zu erfassen und zu bewerten.

Die übergeordneten Ziele des forstlichen Umweltmonitorings liegen in

  • der Untersuchung des Zustands und der Entwicklung von Waldökosystemen,
  • der Analyse von Ursache-Wirkungszusammenhängen.

Zur Erreichung dieser Ziele wird das forstliche Umweltmonitoring auf der Basis von zwei sich ergänzenden Säulen umgesetzt: (Abb. 1):

  • Level I: landesweit repräsentative Erhebung auf einem systematischen Stichprobennetz,
  • Level II: intensives Monitoring (IM) auf ausgewählten Dauerbeobachtungsflächen.

 

Abb. 1: Systematisches Stichprobennetz (Level I) und Dauerbeobachtungsflächen (Level II) des forstlichen Umweltmonitorings in NRW. Das 4 km x 4 km Level-I-Basisraster beinhaltet das 16 km x 16 km Raster des Bundes und des europaweiten Monitorings (ICP Forests). Zu den 21 Dauerbeobachtungsflächen des intensiven Monitorings gehören acht Level-II-Kernflächen, die mit einem größeren Quadrat dargestellt sind als die übrigen Dauerbeobachtungsflächen. Vier Kernflächen (502 Kleve Tannenbusch, 503 Haard, 506 Elberndorf und 508 Schwaney) gehören ebenfalls zum Programm des Bundes und von ICP Forests (© Eickenscheidt; Land NRW (2021)), Datenlizenz Deutschland – Zero 

 

Mit den Datensätzen aus dem Level-I- und dem Level-II-Programm werden

  • Zeitreihen und Entwicklungstendenzen beschrieben,
  • Räumliche Muster und Schadensschwerpunkte analysiert,
  • integrierende Auswertungen durchgeführt,
  • Wirkungszusammenhänge aufgezeigt,
  • wissenschaftliche Grundlagen für Handlungsempfehlungen gewonnen,
  • Schwellenwerte abgeleitet,
  • Forst- und Umweltpolitik sowie die Forstpraxis informiert,
  • geeignete Steuerungskonzepte entwickelt,
  • politische und forstwirtschaftliche Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft,
  • weitere Maßnahmen der Luftreinhaltepolitik und Klimaanpassung begründet.

Als gemeinsamer Rahmen für die Monitoringaktivitäten der (Bundes-)Länder wurde 1985 das „Internationale Kooperationsprogramm zur Bewertung und Überwachung der Auswirkung von Luftverunreinigungen auf Wälder“ (International Co-operative Programme on Assessment and Monitoring of Air Pollution Effects on Forests (ICP Forests; www.icp-forests.net)) geschaffen. ICP Forests arbeitet unter dem Dach der „Vereinbarung über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen“ (CLRTAP) der UNECE. Die Rechtsgrundlage für das forstliche Umweltmonitoring in Deutschland stellt die Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV) zu § 41a Absatz 6 Bundeswaldgesetz dar, die am 01. Januar 2014 in Kraft getreten ist.

Die Anforderungen an Methoden, Analysen, Datenqualität und Qualitätssicherung richten sich nach international anerkannten Standards. Dazu zählt insbesondere das ICP Forests Handbuch. Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der Erhebungsstandards werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum forstlichen Umweltmonitoring sowie in den Expert Panels von ICP Forests erarbeitet und bei Bedarf aktualisiert. Das LANUV ist in den Gremien vertreten.