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Aalbewirtschaftung in NRW

Dokumentationspflicht

Für die Umsetzung der EG-Aalverordnung und die Fortschreibung der Aalbewirtschaftungspläne bestehen in NRW verschiedene Dokumentationspflichten.

Im Folgenden sind alle Muster und Vorlagen "rund um den Aal" zusammengestellt.

Organisationsstruktur

Die unten genannten Anlagen 2, 3, 4 und 5 finden Sie auf der Seite LFischVO im Abschnitt "Anlagen".

Formulare, die beim LANUV eingereicht werden müssen, senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse aaldaten(at)lanuv.nrw.de.