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Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW

Mit Einführung der Eingriffsregelung in das Landschaftsgesetz NRW 1980 wurden Standards und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Bewertung von Eingriff und Kompensation entwickelt, die zur Vereinfachung beitragen und bei ähnlichen Eingriffen (Art und Umfang) zu vergleichbaren Kompensationsumfängen führen sollen.

Diese Verfahren beinhalten neben erläuternden Hinweisen zur rechtskonformen Abwicklung der Eingriffsregelung auch Biotoptypenlisten mit Wertvorschlägen als Bewertungshilfen zur rechnerischen Ermittlung von Eingriff und Kompensation.

Aufgrund der Änderungen der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von 2009 und insbesondere des Landschaftsgesetzes NRW von Juli 2000, Mai 2005 bzw. Juni 2007 (zuletzt novelliert 2016 zum Landesnaturschutzgesetz NRW) ergab sich die Notwendigkeit der Modifizierung und Fortschreibung der Biotoptypenlisten mit dem Ziel einer landesweiten Harmonisierung der Biotoptypen und ihrer Wertvorschläge. Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz 1 und das zum damaligen Zeitpunkt geltende geänderte Landschaftsgesetz (LG) NW 2 beinhalten vergleichbare Anforderungen.

Die Fortschreibung der Biotoptypenliste erfolgte mit folgenden Zielen:

  • Nachvollziehbare Bewertung von Umbaumaßnahmen nicht lebensraumtypischer Wälder in naturnahe Laubwaldbestände als Kompensationsmaßnahme
  • Einbindung der naturverträglichen Bodennutzung als Kompensationsmaßnahmen zur dauerhaften Verbesserung des Biotop- und Artenschutzes und
  • Einbindung von Pflegemaßnahmen zur dauerhaften Verbesserung des Biotop- und Artenschutzes

Um die gesetzliche Vorgabe gem. § 15 (3) BNatSchG operationalisierbar zu machen, werden Biotoptypen als Grundlage für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entwickelt sowie geeignete Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen in Form von Bewirtschaftungspaketen für die produktionsintegrierte Kompensation mit ihren Zielbiotopen definiert. Die Umsetzung solcher Maßnahmen tragen zur Reduzierung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durch Kompensationsmaßnahmen bei.

Die Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung von Januar 2008 wurde im Jahr 2021 in Teilen überarbeitet. Hierbei wurden die Biotoptypenliste der Numerischen Bewertung und die Biotoptypenliste der Kartieranleitung NRW hinsichtlich der verwendeten Biotopkürzel harmonisiert und fehlende Biotoptypen ggfs. ergänzt. Im Ergebnis führt die Vereinheitlichung zur einer besseren, zielorientierteren Umsetzung der Eingriffsregelung. Gleichzeitig wurde das Dokument an die aktuelle Rechtslage angepasst. Zusammen mit der Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung von März 2008 werden die neuen gesetzlichen Vorgaben naturschutzfachlich sachgerecht umsetzen.

Ergänzende Regelungen, die dem o.g. vereinfachten Bewertungsverfahren für die Bauleitplanung zu entnehmen sind, bleiben von diesen Änderungen unberührt.


1) Gesetz zur Regelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, inkraftgetreten am 1. März 2010

2) Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010