Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen
Die Roten Listen der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem bewährten, vielseitig nutzbaren Instrument in der Naturschutzarbeit entwickelt. Als Fachgutachten stellen sie den Grad der Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Pilzen im jeweiligen Bezugsraum dar. Sie dienen als Entscheidungshilfe und Beurteilungsgrundlage
- für naturschutzfachliche Konzeptionen zum Arten-, Biotop- und Gebietsschutz,
- bei umweltrelevanten Eingriffen und landschaftsbezogenen Planungen,
- in rechtlichen Auseinandersetzungen, die den Naturschutz betreffen,
- bei der Entwicklung von Leitbildern für die Landschaft
- sowie in der Funktion eines Indikators im Zeitschnittvergleich zur Darstellung des Zustandes der Biodiversität in Umweltberichten.
Nach den Fassungen 1979, 1986 und 1999 wurde im Jahr 2011 die Rote Liste als vierte Gesamtfassung 2011 gedruckt herausgegeben.