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Tierarten im LANUV - Artenschutzzentrum

In den Tierhäusern des Artenschutzzentrums Metelen werden solche beschlagnahmten exotischen und einheimischen Wildtiere aufgenommen und versorgt, die in der Regel nicht in üblichen Haustierheimen untergebracht werden können.

Unter der Voraussetzung, dass die Aufnahmekapazitäten im Artenschutzzentrum Metelen gegeben sind und keine seuchenrechtlichen Bedenken bestehen, können Tiere folgender Gruppen aufgenommen werden:

  • Säugetiere etwa bis zur Größe einer Hauskatze; kleinere Affen auf Anfrage,
  • Vögel,
  • Reptilien, dabei Riesenschlangen in der Regel bis zu einer Größe von 3 m,
  • Amphibien,
  • Vogelspinnen, Skorpione.

Tiere mit großem Platzbedarf oder sogenannte potenziell gefährliche Tiere werden grundsätzlich nicht aufgenommen, das bedeutet:

  • keine Giftschlangen, Panzerechsen, Großkatzen oder andere größere Beutegreifer,
  • keine größeren Affen,
  • keine Tiere mit großem Platzbedarf.

Diese Tiere stellen zu hohe Anforderungen an die tierhaltungsspezifische Arbeitssicherheit und / oder die Tierhaltung gemäß Haltungsrichtlinien für wildlebende Tiere.

Im LANUV-Artenschutzzentrum lassen sich die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit potentiell gefährlichen Tieren nicht erfüllen. Beispielsweise sind weder die baulichen Voraussetzungen mit Schiebern in den Tierräumen und Volieren gegeben, noch wäre eine Vorrätighaltung verschiedener Seren mit kurzen Haltbarkeitszeiten gleichsam „auf Verdacht“ angemessen.
Somit können keine potentiell gefährlichen Tiere für die Dauer von Beschlagnahmeverfahren aufgenommen werden.

Wegen ihrer äußerst schlechten Vermittlungschancen mit der damit verbundenen Gefahr einer Dauerhaltung werden folgende Tierarten ebenfalls nicht aufgenommen:

  • Schnappschildkröten,
  • Geierschildkröten,
  • Schmuck- und Zierschildkröten (z.B. Rotwangenschildkröte).

Für Schnappschildkröte und Geierschildkröte als sogenannte Faunenverfälscher besteht nach der unmittelbar in Deutschland anzuwendenden Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ein absolutes Besitz- und Vermarktungsverbot.

In der vorübergehenden Tierhaltung der NRW-Auffangstation für beschlagnahmte Tiere stehen die am meisten geschmuggelten bzw. illegal oder tierschutzwidrig gehaltenen Volieren- und Terrarientiere im Vordergrund. Seit Bestehen der Auffangstation waren darunter Tiere aus ca. 90 einheimischen und 180 exotischen Arten. Statistiken zur Tierhaltung in der Auffangstation zeigen, dass regelmäßig Vögel wie Papageien und heimische Greifvögel sowie Reptilien wie Schlangen und Schildkröten die größten Gruppen bei den aufgenommenen Tieren ausmachen.