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Kooperationsvereinbarung zum NABU-Projekt
"Ein König sucht sein Reich !"

Hinweis: Die bisherige NRW-Behörde "Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)" wurde aufgelöst und firmiert seit dem 1. Januar 2007 unter "Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)".

(Entwurfsfassung: Stand 19.05.2003)

Präambel

Mit der Zusammenarbeit beim NABU-Projekt "Ein König sucht sein Reich!" wird in NRW ein praxisorientiertes Projekt fortgeführt, das kreis- und verbändeübergreifend ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutz zusammenführt.

Die Kooperation hat das Ziel, den Laubfrosch und die gesamte Lebensgemeinschaft der Kleingewässer samt strukturreicher Landschaft zu schützen und wiederherzustellen, indem Restpopulationen gestärkt und neue Ausbreitungskorridore im Sinne eines Biotopverbundes geschaffen werden.

Nach Abschluss der ersten Projektphase 1999 - 2001 soll nun in der 2. Projektphase 2002-2004 die Kooperation fortgeführt und erweitert werden, indem neue Projektpartner integriert und der Projektraum erweitert wird. Mit dem Abschluss der Vereinbarung werden die Interessen, Beteiligungsmöglichkeiten und Aufgaben aller am Projekt mitwirkenden Verbände, Gruppierungen und Institutionen für die zweite Projektphase gefasst. Doppelarbeiten, z. B. bei Bestandserhebungen und Managementplanungen sollen so vermieden werden.

Die Unterzeichner unterstützen darüber hinaus das Projekt durch eigene Öffentlichkeitsarbeit und durch Einflussnahme bei potenziellen Geldgebern.

Die Vereinbarung bleibt offen für die gegebenenfalls gewünschte Aufnahme weiterer Gruppen und Institutionen in den Kreis der Unterzeichner.

 

1 Projektkoordination

1.1  Die LÖBF

NRW erstellt mit dem Artenhilfsprogramm Laubfrosch das landesweite Konzept zum Laubfroschschutz (entspr. gesetzlichem Auftrag nach § 63 LG), unter dessen Dach das NABU-Projekt "Ein König sucht sein Reich!" integriert ist. Sie ist als Fachdienststelle Ansprechpartner für die vom NABU angestrebte praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Der wissenschaftliche Beirat wird von der LÖBF NRW geleitet und moderiert.

1.2  Der NABU

NRW hat die landesweite Projektkoordination und überträgt diese der NABU-Naturschutzstation Münsterland. Für die im Projektgebiet liegenden Münsterlandkreise mit NABU-Untergliederungen übernimmt diese auch die Koordinations- und Umsetzungsaufgaben. Den nachfolgenden Kooperationspartnern werden diese Aufgaben von der NABU-Naturschutzstation übertragen, wofür entsprechende Verträge abgeschlossen werden:

  • Kreis Düren: NABU-Kreisverband Düren in Kooperation mit der Biologischen Station im Kreis Düren e.V.
  • Kreis Gütersloh: Biologische Station Gütersloh-Bielefeld e.V.
  • Heinsberg: NABU-Naturschutzstation Euregio-Naturpunkt e.V.
  • Kreis Höxter: Landschaftsstation im Kreis Höxter e.V. in Koop. mit der NABU-Kreisverband Höxter und dem Naturkundlichen Verein Egge-Weser
  • Kreis Soest: ABU (Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz e.V.)
  • Altkreis Tecklenburg: ANTL (Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Tecklenburger Land e.V.)

Als regionale Koordinations- und Umsetzungsaufgaben sind anzusehen:

  • Zusammentragen der Datengrundlagen,
  • Vorbereitende Arbeiten zum Entwurf einer Vernetzungskonzeption
  • Organisation und Durchführung der regionalen Kooperation mit den Arbeitsgruppen (vgl. Kap. 3).
  • Vorbereitung von ausgewählten Materialien für den wissenschaftlichen Beirat (Entscheidungsgrundlagen für Flächenerwerb, jährliche Kurzberichte zum Fortgang des Projektes)
  • Planung und Durchführung der Gewässerpflege und -neuanlagen
  • Planung und notwendige Vorbereitungen für den Flächenerwerb
  • Vorbereitung von Unterlagen für die Pflege und Entwicklung von für das Projekt erworbenen Flächen als Grundlage für die Einbeziehung der regionalen Arbeitsgruppen.
  • Abstimmung mit den Ämtern für Agrarordnung sowie den Bewilligungsbehörden
  • Durchführung der Abrechnung.
  • Erstellung des Projekt- und der Jahresberichte unter angemessener Berücksichtigung aller Beteiligter.

Der Schwerpunkt der Arbeit wird in der praktischen Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Laubfrosches sowie der Öffentlichkeitsarbeit liegen (näheres regelt Punkt 6).

2 Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat zum Projekt "Ein König sucht sein Reich!" trägt dem in zahlreichen Organisationen, Institutionen und Fachbehörden vorhandenem Fachwissen und dessen Bearbeitung Rechnung. Er setzt sich zusammen aus folgenden Verbänden und Institutionen:

  • je 1 Vertreter von Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU),
  • Arbeitsgruppe für Amphibien und Reptilien Münster (AGAR),
  • AK Amphibien und Reptilien NRW/Regionalstelle Münsterland,
  • Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Tecklenburger Land (ANTL),
  • Biologisches Institut Metelen,
  • Biologische Station im Kreis Düren,
  • Biologische Station Gütersloh-Bielefeld,
  • Biologische Station Wesel,
  • Biologische Station Zwillbrock,
  • Biologische Station Kreis Steinfurt,
  • Landschaftsstation im Kreis Höxter,
  • LÖBF NRW,
  • NABU Landesverband NRW,
  • NABU-Naturschutzstation Münsterland,
  • NABU-Naturschutzstation Euregio-Naturpunkt,
  • die NABU- Kreis- und Stadtverbände Bonn, Borken, Coesfeld, Münster, Steinfurt und Warendorf
  • sowie die Natur und Umweltakademie NRW.

Hinzugeladen werden die Bezirksregierung und die NRW-Stiftung sowie fallweise interessierte Kooperationspartner (assoziierte Mitglieder). Der Wissenschaftliche Beirat dient als Abstimmungsgremium. Er berät das Projekt in fachlichen Grundsatzfragen und hat folgende Aufgaben:

  • Fortschreibung von Vernetzungskonzeptionen auf der Grundlage detaillierter Entwürfe
  • Empfehlungen zur Entwicklung von Kaufflächen und Gewässerneuanlagen
  • Empfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung (z.B. Langzeitmonitoring, Effizienzkontrolle)
  • bei Rangfolge ggf. Festlegung der Rangfolge des Flächenerwerbs
  • Clearingstelle für Meinungsverschiedenheiten

In diesen Fragen binden sich die Kooperationspartner an das Votum des Beirats. Die Leitung des Wissenschaftlichen Beirats übernimmt weiterhin die LÖBF NRW, die die Vorbereitung der Treffen mit den Kooperationspartnern übernimmt. Es wird pro Kalenderjahr mindestens ein Treffen des Wissenschaftlichen Beirats durchgeführt. Der Beirat sollte seine Empfehlungen einvernehmlich geben.

3 Ausgestaltung der regionalen Kooperation

Als Form der regionalen Kooperation werden die Sektionen Rheinland, Westfalen und Ostwestfalen-Lippe gebildet, in denen wiederum nach Bedarf Regionale Arbeitsgruppen organisiert werden können. Sie setzen sich zusammen aus den jeweiligen

Deren Aufgaben sind:

  • Kenntnisnahme des Konzeptes und der von den regionalen Projektleitungen geplanten Maßnahmen (Anlage und Pflege von Artenschutzgewässern, Anlage von Gehölzen, Säumen, Flächenerwerbsplanung) sowie die Abstimmung bei Meinungsverschiedenheiten.
  • fachliche Beratung (vorwiegend schwierige Fälle) bei der Auswahl der Pflegegewässer, der Ausgestaltung der Schutzkonzeption, der Maßnahmen vor Ort sowie der Betreuung von Projektgewässern und Flächen
  • Unterstützung beim Zusammentragen der fachlichen Datengrundlagen

Die Aufgaben der Biologischen Stationen und des Biologischen Institutes Metelen sind hiervon unberührt. Des weiteren können andere Naturschutzgruppen (z.B. AGAR Münster) entsprechend ihren satzungsgemäßen Aufgaben und Aktivitäten im konzeptionellen und praktischen Laubfroschutz aktiv werden.

3.1 Zusammensetzung der regionalen Arbeitsgruppen

Die regionalen Arbeitsgruppen setzen sich zusammen aus den jeweiligen Projektkoordinatoren, den unteren Landschaftsbehörden, den NABU-Kreisverbänden, den Biologischen Stationen und den in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der regionalen Arbeitsgruppen im Laubfroschschutz aktiven Organisationen (Biologisches Institut Metelen: Kreise Borken und Steinfurt; AGAR: Kreise Münster, Steinfurt, Borken). Nach Bedarf können weitere Fachleute und Partner (z.B. Ämter für Agrarordnung, Förderer, Stiftungen) hinzugezogen werden.

4 Umsetzungsmaßnahmen

Die Umsetzungsmaßnahmen übernehmen die jeweiligen Projektkoordinatoren entspr. Kap. 1.2. Bei Zuständigkeiten von Biologischen Stationen im Sinne des Fachkonzeptes Biologische Stationen des Landes NRW übernehmen diese die Umsetzungsmaßnahmen dort. Die Regelung der Abrechnung der Umsetzungsmaßnahmen - bei Finanzierung über die Projektförderung für "Ein König sucht sein Reich" -erfolgt in einer gesonderten Vereinbarung zwischen NABU-Naturschutzstation Münsterland und den Projektpartnern.

5 Effizienzkontrolle, Langzeitmonitoring

Die Koordination von Effizienzkontrollen ist eine Aufgabe der LÖBF NRW. Zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat werden diese Effizienzkontrollen und ein Langzeitmonitoring konzipiert. Die Ausarbeitung von Vorschlägen und die Begleitung der Umsetzung wird vom Unterarbeitskreis Effizienzkontrollen übernommen. Dieser wird maßgeblich von den Einrichtungen mit Wissenschaftlichem Arbeitsschwerpunkt (z.B. LÖBF NRW, AGAR Münster, Biologische Institut Metelen) gebildet. Bei der Durchführung der Effizienzkontrollen werden die Kooperationspartner angemessen beteiligt.

6 Öffentlichkeitsarbeit

Der NABU-Landesverband wirbt als Projektträger auf überregionaler Ebene für das Projekt um Spenden. Er setzt hierfür eigenes Kapital für Personal und Werbematerialien ein. Der NABU trägt durch die Übernahme der Belastungen für Organisation, Antragstellung, Leistungen der Geschäftsstelle und des NABU-Landesvorstandes die Hauptlast für das Projekt. Über die Verwendung der eingehenden Spenden entscheidet daher allein der Vorstand des NABU-Landesverbandes im Rahmen der Zweckbindung von vereinnahmten Spenden.

Die regionalen Kooperationspartner haben für sich die Möglichkeit vor Ort um Spendenmittel zu werben. Die Entscheidung über die Verwendung liegt damit auch bei dem jeweiligen Kooperationspartner - ebenfalls im Rahmen der vom Spender gewünschten Zweckbindung.

Gemeinsam erarbeitete Werbematerialien (z.B. Broschüren, Ausstellungen) können von allen Partnern für ihre Werbung genutzt werden. Das Konto des NABU-Landesverbandes ist das zentrale Spendenkonto das in gemeinsamen Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit angegeben wird. Jeder Kooperationspartner kann durch Beilegen eines Flyers aber für seine eigenen Aktivitäten werben und auf das eigene Spendenkonto hinweisen (z.B. Beilegen eines Überweisungsträgers).

Bei öffentlichen von den Kooperationspartnern initiierten Terminen, Veranstaltungen und Presseterminen mit regionalem und lokalem Bezug, werden die in der Region aktiven Projektpartner rechtzeitig (nach Möglichkeit mindestens 10 Tage vorher) informiert und es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, - soweit gewünscht - ihre Leistung für den Laubfroschschutz gemeinsam darzustellen.

Pressemitteilungen und wissenschaftliche Veröffentlichungen werden so verfasst, dass der Beitrag anderer Gruppierungen und Institutionen zum Projekt und evtl. weiterer Aktivitäten zum Schutz des Laubfrosch in der Region entsprechend zur Geltung kommt. Zu den Pressemitteilungen/Veröffentlichungen wird den anderen betroffenen Gruppierungen und Institutionen vorher Kenntnis verschafft und innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Änderung/Stellungnahme gegeben.

Die Natur- und Umweltakademie (NUA) unterstützt das Projekt vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit.

Unterzeichner:

Den Unterzeichnern wird bei unüberwindbaren Interessenkonflikten das Recht eingeräumt, aus dieser Kooperationsvereinbarung auszusteigen.

ABÖL, Akademie für biologische-ökologische Landeserforschung; Arbeitskreis Amphibien und Reptilien NRW
ABU, Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz
ANTL, Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz Tecklenburger Land
AGAR, Arbeitsgruppe für Amphibien und Reptilien Münster
Biologische Station Gütersloh-Bielefeld
Biologische Station im Kreis Düren
Biologische Station Kreis Steinfurt
Biologische Station Kreis Wesel
Biologische Station Zwillbrock
Biologische Station im Kreis Höxter
Biologisches Institut Metelen
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW
NABU Bonn
NABU Borken
NABU Coesfeld
NABU Düren
NABU Landesverband NRW
NABU Münster
NABU Steinfurt
NABU Warendorf
NABU-Naturschutzstation Euregio-Naturpunkt
NABU-Naturschutzstation Münsterland
Natur- und Umweltakademie NRW
Untere Landschaftsbehörde Kreis Herford

Anschriftenliste der Unterzeichner

Akademie für biologisch-ökologische Landeserforschung, AK Amphibien und Reptilien in NRW
c/o Martin Schllüpmann
Hierseier Weg 18
58119 Hagen-Hohenlimburg

Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V.
Teichstraße 19
59505 Bad Sassendorf-Lohne

Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz Tecklenburger Land
Höveringhausener Kirchweg 15
49497 Mettingen

Arbeitsgruppe für Amphibien und Reptilien Münster (AGAR)
c/o Andreas Kronshage
Coermühle 50
48157 Münster

Biologische Station Gütersloh-Bielefeld
Niederheide 63
33659 Bielefeld

Biologische Station im Kreis Düren
Zerkaller Straße 5
52385 Nideggen

Biologische Station Kreis Steinfurt
Bahnhofstraße 51
49545 Tecklenburg

Biologische Station im Kreis Wesel
Freybergweg 9
46483 Wesel

Biologische Station Zwillbrock
Zwillbrock 10
48691 Vreden

Biologisches Institut Metelen
Samberg 65
48629 Metelen

Kreis Herford
Untere Landschaftsbehörde

Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW
Castroper Str. 312-314
45665 Recklinghausen

Biologische Station im Kreis Höxter
Zur Specke 4
34434 Borgentreich

NABU-Kreisverband Bonn

NABU-Kreisverband Düren
Hahnsweide 26
52372 Kreuzau

NABU-Naturschutzstation Euregio-Naturpunkt
Naturparkweg 2
41844 Wegberg

NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.
Biologische Station
Zumsandestr. 15
48145 Münster

Natur- und Umweltakademie (NUA)
Siemensstr. 5
45659 Recklinghausen

Naturschutzbund Deutschland
Landesverband NRW
Am Lippeglacis 10
46483 Wesel

Naturschutzbund Deutschland
Kreisverband Warendorf
c/o Klaus Reinke
Am Elsawäldchen 8
59320 Ennigerloh

Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Borken
An der Königsmühle 3
46395 Bocholt

Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Coesfeld
c/o Elmar Meier
Wybbert 12
48301 Nottuln

Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Steinfurt
Gantenstr. 19
48565 Steinfurt

Naturschutzbund Deutschland, Stadtverband Münster
Zumsandestr. 15
48145 Münster