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Amtliche Fachassistentin/ Amtlicher Fachassistent

Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen unterstützen den amtlichen Tierarzt/die amtliche Tierärztin vor allem bei der amtlichen Überwachung im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Dabei nehmen sie ihre Aufgaben unter Aufsicht oder unter Verantwortung des amtlichen Tierarztes wahr.

Anstellungsbehörden sind die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.

Die Aufgaben sowie die Ausbildung dieser Berufsgruppe sind grundlegend in der Verordnung (EU) 2017/625, in der Verordnung (EU)  2019/624, in der Verordnung (EU) 2019/627 und in der Verordnung über Ausbildung und Prüfung amtlicher Fachassistentinnen und Fachassistenten (VAPaF) in den jeweils geltenden Fassungen geregelt.

Aufgaben

Amtliche Fachassistentinnen und -assistenten sind vor allem in Schlacht-, Zerlegungs- und Haltungsbetrieben tätig:

Im Bereich der Schlachttieruntersuchung, von zur Schlachtung bestimmten Tieren sowie 

bei der Fleischuntersuchung von Tierkörpern und Organen.

Das schließt auch den Bereich der Identifizierung bestimmter Schlachtkörperteile, an denen sich Veränderungen zeigen sowie die Überwachung des Fleisches von schlachtbaren Haustieren, freilebendem Wild, Farmwild, Hasentieren und Geflügel.

Zudem sind sie im Bereich bestimmter Probenahmen, -untersuchungen sowie bei bestimmten Hygienekontrollen tätig.

Ausbildung

Voraussetzung für die Einstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Hauptschule oder eines mindestens gleichwertigen Bildungsabschlusses sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die mindestens 22 wöchige Ausbildung beinhaltet theoretischen Unterricht, ein Landwirtschaftspraktikum und praktische Ausbildungsabschnitte bei den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.  Sie wird beendet mit einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.

Zu den Inhalten der der Ausbildung gehören zum Beispiel:

  • Grundkenntnisse der Schlachttieranatomie und –physiologie
  • Grundkenntnisse der Pathologie und pathologischen Anatomie geschlachteter Tiere, sowie der Seuchenlehre
  • Grundkenntnisse der Hygiene und der guten Hygienepraxis, sowie insbesondere der Betriebshygiene, der Schlacht-, Zerlegungs-, Lager- und Arbeitshygiene
  • Grundkenntnisse der Schlachttechnologie
  • Kenntnis einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • Themen des Tierschutzes
  • Probenahmeverfahren

In Nordrhein-Westfalen wird die theoretische Ausbildung unter anderem auch an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf durchgeführt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ausbildungslehrgang.

Ausbildungsabschlüsse anderer Mitgliedstaaten der europäischen Union werden in der Regel vollständig anerkannt. Ausbildungsabschlüsse aus Drittländern können nach einer Einzelfallprüfung zu einer Verkürzung des Ausbildungs- bzw. Prüfungsumfangs führen.