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Umweltereignisse in NRW

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW veröffentlicht Daten und Informationen zu Umweltereignissen in Nordrhein-Westfalen, mit denen das LANUV unmittelbar oder mittelbar befasst ist. Veröffentlicht werden insbesondere Messdaten, Informationen und Umweltbewertungen, die das LANUV selbst erstellt hat.

Brand der KinderWelt in Recklinghausen

Der LANUV Sondereinsatz wurde am Donnerstag, dem 22.08.2019 gegen 13:15 von der Umweltbehörde des Kreis Recklinghausens zum Einsatz bei der KinderWelt in Recklinghausen angefordert. Dort war es zu einem Brand gekommen, bei dem nord-östlich gelegene Wohngebiete durch Rauch und Brandpartikel beeinträchtigt wurden (https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/_grossbrand/index.asp).

Die Fachleute des LANUV haben an mehreren Stellen im betroffenen Gebiet Proben genommen. Diese werden im Labor untersucht, mit Ergebnissen wird in der Folgewoche gerechnet. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind auf den Internetseiten des Kreises beschrieben.

 

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Update:

Die Analyse-Ergebnisse des LANUV auf die Schadstoffe Dioxine, polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und polychlorierte Biphenyle (PCB) zeigen keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen in den genommenen Proben.

So liegen z.B. die Werte für eine Dioxinbelastung bei maximal 0,055 ng TEQWHO2005/m². Dies ist als sehr gering zu bewerten und spiegelt die überall vorhandenen Grundbelastungen wieder. Ein üblicher Referenzwert (der Reinigungsrichtwert der US Environmental Protection Agency für ständig bewohnte Räume) liegt bei 10 ng I-TEQ/m² und wird somit um mehr als den Faktor 150 unterschritten.

Auch für PCB wird der Bodenschutz-Prüfwert (im Hinblick auf das mögliche Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung) nach BBodSchV deutlich unterschritten. Der Prüfwert liegt hier bei 400 µg/kg für Kinderspielflächen und bei 800 µg/kg für Wohngebiete. Die gemessene Belastung der Brandabwehungen von maximal 30 µg/kg unterschreitet diese Werte deutlich.

 

Fazit

Die beaufschlagten Flächen werden durch die Partikel also nicht nennenswert zusätzlich belastet und sämtliche, vorsorgliche ausgesprochenen Maßnahmen können zurückgenommen werden. Ggf. noch vorhandene Partikel können wie normaler Straßenstaub oder Grillkohlenasche behandelt und über den Restmüll entsorgt werden.