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Sonderausgaben

Blaue Richtlinie

Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen; Ausbau und Unterhaltung, 2010

Die Blaue Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können, ohne dabei Aspekte wie den ordnungsgemäßen Abfluss, den Hochwasserschutz sowie die angrenzenden Flächennutzungen zu vernachlässigen.

Die Richtlinie wendet sich vor allem an die Unterhaltungs- und Maßnahmenträger, Verbände, Behörden und Planungsbüros, die sich mit Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau befassen.

Die vorliegende Neuauflage der Blauen Richtlinie wurde 2010 eingeführt. Sie ist im Wesentlichen in den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen – fußend auf der WRRL – wie auch neuen Wissensständen im Bereich der Gewässertypologie begründet. Daraus folgte eine weitreichende Aktualisierung der entsprechenden Kapitel. Zudem wurden die umfassenden Erfahrungen aus umgesetzten Projekten sowie den Erkenntnissen zu einer geänderten Unterhaltungspraxis Rechnung getragen, die die eigendynamischen Entwicklung und deren Potenziale in den Vordergrund rücken.

Im Einzelnen haben sich folgende Aspekte geändert oder sind ergänzt worden:

  • Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen
  • Einarbeitung der aktuellen Fließgewässertypologie und der ökologischen Zusammenhänge für Gewässer und Aue
  • Aufstellen von Grundsätzen und Wegen der naturnahen Gewässerentwicklung
  • systematische Aufarbeitung der Planungsinstrumente mit Mustergliederungen
  • umfangreiche Aktualisierung und Erweiterung der Maßnahmen
  • Einführung des Entwicklungskorridores.

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