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LUA Merkblätter

Leitfaden zur Durchführung der amtlichen Abwasserprobenahme in Nordrhein-Westfalen

LUA Merkblatt 31

Die Durchführung einer repräsentativen, aufgabenorientierten und rechtlich nicht zu beanstandenden Probenahme ist der erste Teilschritt jeder analytischen Untersuchung. Ihr kommt eine besondere Bedeutung zu, da Fehler bei der Probenahme in der Regel selbst durch aufwendigste analytische und statistische Maßnahmen nicht mehr korrigierbar sind. Andererseits sind diese Fehler häufig mit geringem Aufwand zu erkennen und zu beseitigen. Die apparativen Kosten zur Erzielung einer repräsentativen Probe sind darüber hinaus im Vergleich zu den Kosten im Laborbereich sehr gering. Insbesondere bei der amtlichen Überwachung von Abwassereinleitungen nach § 120 Landeswassergesetz (LWG) kommen der ordnungsgemäßen Probenahme und Vor-Ort-Analytik inklusive Dokumentation sowie dem Probentransport besondere Bedeutung zu, da nicht zuletzt Einsprüche der zuständigen Betreiber gegen die Untersuchungsergebnisse häufig gerade an der vermeintlich fehlerhaft durchgeführten Probenahme ansetzen. Grundvoraussetzung zur Erzielung einer repräsentativen Probenahme sind neben einer fachlich qualifizierten Ausbildung des mit der Durchführung betrauten Personals und der Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Gerät eine regelmäßige Fortbildung sowie die Bereitstellung von Normen und schriftlichen Anweisungen. Der vorliegende Leitfaden regelt Details der Probenahme und ersetzt das LWA Merkblatt Nr. 10: Amtliche Abwasserprobenahme in NRW - Leitfaden -. Er wurde von den Einsatzleitern »Probenahmedienst« einiger Staatlicher Umweltämter in enger Zusammenarbeit mit dem Landesumweltamt erarbeitet. Mit dem Leitfaden sollen die Einsatzleitungen und zuständigen Behörden sowohl bei der Planung als auch bei der praktischen Umsetzung unterstützt werden.

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