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LANUV bestätigt Wolfsnachweise in Hünxe, Bad Lippspringe und Schloß Holte-Stukenbrock

© Jan Preller

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Bereich des Wolfgebietes Schermbeck: In Hünxe wurden am 19. September 2018 zwei tote Schafe gefunden. Das Senckenberg Forschungsinstitut konnte anhand von Speichelproben erneut den weiblichen Wolf mit der Kennung GW954f nachweisen. Weiterhin bestätigt das LANUV zwei Wolfsnachweise im Umfeld des Truppenübungsplatzes Senne: Am 26.09.2018 wurden in Schloß Holte-Stukenbrock zwei Schafe verletzt und am 27.09.2018 wurde ein Schaf in Bad Lippspringe tot aufgefunden. Genetische Untersuchungen von Speichelproben zeigen, dass in beiden Fällen ein Wolf den Schaden verursacht hatte. Die Individualisierung ist beim Senckenberg Institut noch in Bearbeitung.

Die betroffenen Schafhalter wurden über die aktuellen Ergebnisse informiert. Sie können über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie angefallene Tierarztkosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist. Die Halter von Schafe, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums stellen. Weitergehende Informationen sind im Wolfsportal des LANUV unter http://www.wolf.nrw.de  zu finden.

 

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