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Lichtbelastung: Wenn die Nacht zum Tag wird

© R. Kindel/LANUV

LANUV-Broschüre gibt Tipps zur Vermeidung störender Effekte bei Anlagen zur Außenbeleuchtung

Außenbeleuchtungen und insbesondere das Licht gewerblicher Anlagen kann, ebenso wie Lärm, zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) empfiehlt, bei der Planung, die Ansprüche und Notwendigkeiten von Außenbeleuchtungen zu prüfen, damit sie nicht zur störenden Lichtbelastung werden.

Künstliche Außenbeleuchtung gilt uns heute als selbstverständlich. In der Nacht hilft sie uns bei der Orientierung und trägt zur Sicherheit bei, sie ermöglicht abendlichen Sportbetrieb im Freien und wird weit verbreitet als Lichtwerbung genutzt. Mit einer nächtlichen Außenbeleuchtung können einzelne Objekte gezielt in Szene gesetzt oder die Attraktivität ganzer Innenstädte während der Dunkelheit erhöht werden.

Doch die künstliche Außenbeleuchtung beeinflusst auch den natürlichen Rhythmus der Natur. Immer mehr Menschen und Tiere leiden darunter, dass es kaum noch dunkel wird. Wenn etwa Unmengen von Insekten Straßenlaternen anfliegen, wirkt sich das auf das Gleichgewicht in der Natur aus. Und immer mehr Menschen finden nicht mehr den gesunden Schlaf.

Folgen von zu viel Licht in der Nacht

Licht kann den Menschen im häuslichen Wohn- und Schlafbereich durch die Aufhellung der Räume sowie durch die Blendwirkung von Lichtquellen belästigen. Dabei können von zeitlich veränderlichem Licht, zum Beispiel bei Blinklicht oder bei Videowerbung, sowie durch intensiv farbiges Licht verstärkte Störwirkungen ausgehen. Auch im Straßenverkehr können Lichtquellen zu Beeiträchtigungen führen, insbesondere dann, wenn Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Nächtliches Licht kann auch längerfristige gesundheitliche Folgen haben, es kann den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen beeinflussen.

In der Tierwelt erfahren Insekten, Vögel, Fledermäuse durch die ständig ansteigende Zahl von künstlichen Lichtquellen eine gravierende Änderung ihrer jeweiligen Umwelt. Hinzu kommt das Phänomen der Himmelsaufhellung beziehungsweise „Lichtverschmutzung“, durch die die ungestörte Sichtbarkeit des natürlichen Nachthimmels spürbar eingeschränkt werden kann. Wo wir Menschen mehr Orientierung und Sicherheit gewinnen, nehmen wir diese den Tieren, die auf den Schutz der Nacht angewiesen sind.

Dabei lassen sich bereits bei der Planung wie auch beim Betrieb von Außenbeleuchtungen Umweltaspekte angemessen berücksichtigen. So sind zum Beispiel für die Beleuchtung von Betriebsflächen, Parkplätzen oder ähnlichen Flächen verteilte Masten mit niedriger angebrachten Leuchten günstiger als wenige sehr hohe Masten, die sehr viel mehr Streulicht erzeugen. Werden Gebäude angestrahlt, sollte der Lichtkegel bevorzugt von oben nach unten verlaufen und die Fläche möglichst genau anstrahlen. Lichtstreuungen können beispielsweise mit Blendlamellen oder Wabenrastern am Scheinwerfer vermieden werden. Wo sich bekannte Einflugöffnungen von Fledermäusen befinden, sollte auf das Anstrahlen möglichst gänzlich verzichtet werden.

Eine optimale Planung steht auch in Einklang mit den Zielen einer energieeffizienten Beleuchtung und des Klimaschutzes. Mit Hilfe moderner LED-Technik können Beleuchtungen heute ohne Sicherheits– oder Komforteinbußen energieeffizient umgesetzt werden.

Die Empfehlungen des LANUV sollen helfen, die Interessen einer konkreten Beleuchtungsaufgabe mit den Belangen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bestmöglich in Einklang zu bringen. Rechtlich gelten die Ausführungen nicht im privaten sondern ausschließlich für den gewerblichen Bereich. Die LANUV-Empfehlungen können aber auch im privaten Umfeld als Anregung für eine sachgerecht betriebene Außenbeleuchtung dienen.

Zu Beginn der dunkleren Jahreszeit hat das LANUV eine Broschüre mit konkreten Handlungsempfehlungen für den gewerblichen und öffentlichen Bereich, sowie Hinweisen zu rechtlichen Regelungen, Zuständigkeiten und vertiefender Literatur zum Thema herausgegeben. Das Heft kann kostenlos beim LANUV angefordert werden. Die Online-Version gibt es zum kostenlosen Download unter folgendem Link:

https://www.lanuv.nrw.de/publikationen/details/?tx_cart_product%5Bcontroller%5D=Product&tx_cart_product%5Bproduct%5D=915&cHash=b871faafc35d89ab379888ceb5874a47

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  • Foto: Störende Außenbeleuchtung © R. Kindel/LANUV; Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei