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Osterfeuer veranstalten im Einklang mit Natur- und Umweltschutz

Belange von Anwohnern und Tierschutz sowie Anforderungen an das Brennmaterial müssen beachtet werden

©LANUV/Herr Jacobs

Wie jedes Jahr zu Ostern laden in der kommenden Woche die Osterfeuer wieder zum geselligen Miteinander ein. Osterfeuer unterliegen dabei der Rechtssprechung zu Brauchtumsfeuern. Dazu gehört, dass diese von ortsansässigen Vereinen oder Kirchen ausgerichtet werden müssen und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

 

Für das sichere Abbrennen von Osterfeuern sind die Belange von Anwohnern und insbesondere dem Tierschutz zu beachten. Abgebrannt werden .darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei soll das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung, und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff, beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können.

Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen vor dem Anzünden umzuschichten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können, im Osterfeuer verbleiben oder Brandverletzungen erleiden.

Jedes Osterfeuer muss durch das zuständige Ordnungsamt genehmigt werden. Viele Städte und Gemeinden haben weitere Einzelheiten über die Durchführung von Brauchtumsfeuern festgelegt. Weitere Details zur sicheren Durchführung und zur Genehmigung von Brauchtumsfeuern sind daher bei den Kommunen zu erhalten.

 

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