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„Ansteckende Blutarmut“ bei Pferden erfolgreich bekämpft, letzter Sperrbezirk im Kreis Viersen aufgehoben

Mit der Aufhebung des letzten Sperrbezirks im Kreis Viersen ist gestern, am 9. Januar 2013 die Bekämpfung der „Ansteckenden Blutarmut“ bei Pferden in NRW erfolgreich abgeschlossen worden. Das entschiedene Vorgehen der Kreisveterinärämter und die Mithilfe der Pferdehalter in NRW haben maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Krankheit nicht weiter ausbreiten konnte.

Die Ansteckende Blutarmut“ bei Pferde ist in NRW damit erloschen.

Zum Ausbruch in NRW: In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz war im August 2012 die „Ansteckende Blutarmut“ bei Pferden (genau: „Infektiöse Anämie bei Einhufern“) aufgetreten. Dabei wurden in NRW sechs Ausbrüche innerhalb von 8 Wochen zwischen Mitte August und Anfang Oktober verzeichnet, die in epidemiologischem Zusammenhang standen. Auslöser war ein in einer Klinik gehaltenes Plasmaspende-Pferd. Daraufhin mussten über 2.000 sog. „Kontaktpferde“ hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in einigen weiteren Bundesländern und anderen EU- Mitgliedstaaten, sowie Drittländern wie den USA getestet werden. Im Ergebnis wurden sechs Betriebe gesperrt, darunter auch die Kölner Rennbahn. Zudem wurden zwei Sperrbezirke eingerichtet.

Über die Krankheit: Die „Ansteckende Blutarmut bei Einhufern“ ist eine Virus-Krankheit, sie gilt bei Pferden als unheilbar. Die Virus-Übertragung erfolgt durch blutsaugende Insekten wie z.B. Pferdebremsen. Die Krankheit verläuft zunächst schleichend ohne äußerlich sichtbare Zeichen. Daher können Pferde über mehrere Jahre hinweg unerkannte Träger der Infektion sein Bei besonderen Belastungen (z. B. anderen Krankheiten, Umstallung, Besitzerwechsel, Leistungsdruck) kommt es dann zu einer Virusvermehrung und zu ersten äußeren, in fortgeschrittenem Stadium treten dann Fieberschübe, deutliche Anämie und Wasseransammlungen am Bauch und in den Beinen auf. In Osteuropa tritt die Erkrankung gehäuft auf, daher werden hiesige Ausbrüche häufig mit Pferdeimporten von dort in Verbindung gebracht. Die Krankheit kann daher auch immer wieder in NRW auftreten. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Wird sie festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.