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LANUV misst 2013 an drei neuen Standorten zeitnah die Luftqualität:

Anfang Januar 2013 wurden für zunächst 12 Monate an drei neuen Standorten in NRW Messstationen zur kontinuierlichen Luftqualitätsüberwachung aufgestellt:

  • am 03.01. in Elsdorf-Berrendorf, Ecke Holunderweg (Parkplatz Kindergarten) für Feinstaub (PM10), NO, NO2 sowie begleitende meteorologische Messungen,
  • am 03.01. in Jackerath, Jülicher Straße (Parkstreifen gegenüber Haus-Nr. 30/32) für Feinstaub (PM10), NO, NO2 sowie begleitende meteorologische Messungen und
  • am 17.01. in Düsseldorf-Lohausen, Wacholderweg (Spielplatz) für Feinstaub PM10, NO und NO2.

Die kontinuierlich erfassten Messdaten der Stationen in Elsdorf-Berrendorf und Jackerath können bereits im Internet unter www.lanuv.nrw.de aufgerufen werden. Die Messwerte werden stündlich aktualisiert. Die Messergebnisse der heute aufgestellten Station in Düsseldorf-Lohausen stehen baldmöglichst ebenfalls zum Abruf bereit.

Weitere Veränderungen in der Luftqualitätsüberwachung sind zusätzliche Messungen von Stickstoffdioxid mit sogenannten Passivsammlern. Diese Messungen liefern Monatsproben, die im Labor analysiert werden. Die neuen Standorte der Passivsammlermessungen im Jahr 2013 sind:

  • in Köln: Luxemburger Straße 181 – 183, Hauptstraße 402 und Heidestraße 176 (verlegt von Heidestraße 210),
  • in Bochum: Herner Straße 383,
  • in Gelsenkirchen: Grothusstraße 76,
  • in Meerbusch: Meerbuscher Straße 222 und
  • in Kamen: nach Baumaßnahmen Verlegung von Bahnhofstraße 18 in Bahnhofstraße 21.

Zur Erläuterung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betreibt das sog. „Luftqualitätsüberwachungssystem“ (LUQS) mit mehr als 60 Messstationen. Die in den Messstationen installierten Geräte erfassen die Luftqualität sowohl an besonders belasteten Orten wie z. B. an vielbefahrenen Straßen oder in Industrienähe, als auch an sogenannten Hintergrundmessstationen, die die großräumige Luftqualität widerspiegeln und damit für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind. Im Focus stehen vor allem Messungen von Feinstaub (PM10) und Sickstoffdioxid (NO2) aber auch von weiteren gesundheitlich relevanten Stoffen wie Ozon (O3) und Schwefeldioxid (SO2).

Jeweils zu Beginn eines Jahres wird ein kleiner Teil dieser Messstationen dort abgebaut, wo sie nicht mehr zwingend benötigt werden, z.B. weil die Grenzwerte eingehalten werden. Zusätzliche Messkapazitäten ergeben sich, wenn ausschließlich Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid vorliegen. Dann besteht die Möglichkeit, die Messungen in Containern durch eine Passivsammlermessung zu ersetzen, so dass die Messstation an einem anderen Standort eingesetzt werden kann.

Grundlage der Messungen ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie (EG-RL 2008/50). Sie sieht europaweit eine einheitliche Messung und Beurteilung der Luftqualität vor. In Deutschland wurden die Regelungen dieser EU-Richtlinie in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) umgesetzt. Bei Überschreitungen von Grenzwerten – z.B. an mehr als 35 Tagen im Jahr über 50 µg/m3 Feinstaub – müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Eine dieser Maßnahmen kann die Einrichtung einer Umweltzone sein.

Ziel ist es, die EU-weite geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe dauerhaft zu unterschreiten.