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Rinderschlachtung in einem Eschweiler Schlachtbetrieb (StädteRegion Aachen) aus Tierschutzgründen bis auf weiteres geschlossen

Das LANUV hat die StädteRegion Aachen am 4. Januar angewiesen, bis auf weiteres die Schlachtung von Rindern in einem Eschweiler Schlachtbetrieb einzustellen. Grundlage der Weisung war eine Vielzahl von hygienischen Beanstandungen und baulichen Mängeln bis hin zu tierschutzrechtlich relevanten Fehlern bei der Betäubung von Schweinen und Rindern. Hierbei waren die Fehler bei der Rinderschlachtung besonders gravierend! Die Betäubungsanlage für Rinder ist in dem kontrollierten Betrieb derzeit grundsätzlich nicht geeignet. Die Betäubungsanlage kann in dieser Form daher nicht weiterverwendet werden. Die Rinderschlachtung wird daher erst nach Vorliegen eines Gutachtens einer anerkannten Sachverständigenstelle über die Eignung der Anlage (nach Umbau bzw. Neubau der Anlage) wieder aufgenommen werden können. Somit ist das Schlachtverbot für Rinder bis auf weiteres aufrechtzuerhalten.

Aufgrund der tierschutzrechtlichen Verstöße hat die StädteRegion Aachen auf Weisung des LANUV Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Aachen gegen den Schlachtbetrieb erstattet. Dr. Bottermann, Präsident des LANUV: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf, sich auf die Einhaltung der Hygienestandards und der tierschutzrechtlichen Vorschriften verlassen zu können. Grade Schlachttiere sind auch Mitgeschöpfe, die eines ganz besonderen Schutzes bedürfen. Dazu verpflichtet uns nicht nur das Tierschutzrecht sondern auch unsere ethisch-moralische Verantwortung. Das zu garantieren ist die gemeinsame Aufgabe von LANUV und den vor Ort zuständigen Kreisordnungsbehörden.“