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LANUV informiert in einer Bürgerversammlung über Nachweise eines Wolfes im Kreis Wesel

© LANUV

Seit April 2018 gab es im Kreis Wesel mehrere Hinweise und Nachweise auf einen Wolf. Zuletzt konnte über DNA-Nachweise an Losungs- (Kot) und Speichelproben auch eine Individualisierung auf ein weibliches Tier mit der Kennung GW954f erfolgen. Diese und weitere Hinweise legen nah, dass ein Wolf im Kreis Wesel standorttreu geworden sein könnte. Weiteren Hinweisen wird zur Zeit nachgegangen. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger vor Ort veranstaltet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Bürgerversammlung. Beginnen wird diese am

Montag den 1. Oktober 2018,

im großen Saal des Café und Restaurants Holtkamp, Kirchstraße 37, 46514 Schermbeck-Gahlen.

Einlass ist ab 18:30 Uhr, Beginn 19:00 Uhr.

Als Ansprechpartner zur Verfügung stehen werden der Präsident des LANUV Dr. Thomas Delschen, der Leiter der LANUV-Abteilung für Artenschutz Dr. Georg Verbücheln sowie der LANUV-Fachbereichsleiter für Artenschutz und Leiter der Wolfs-Arbeitsgruppe in Nordrhein-Westfalen Dr. Matthias Kaiser.

Als Vertreter des NRW-Umweltministeriums wird der stellvertretende Pressesprecher Peter Schütz für Fragen zur Verfügung stehen.

Aufgrund der jüngsten Häufung von Wolfsnachweisen wird derzeit das Wolfsmonitoring im Kreis Wesel verstärkt. Geplant ist der Einsatz von Wildkameras in Absprache mit den betreffenden Waldbesitzern und Jagdrevierinhabern.

Für den konkreten Nachweis auf einen standortreuen Wolf bedarf es nach den bundesweiten Richtlinien zum Wolfsmonitoring wiederholter und individualisierter Nachweise innerhalb von sechs Monaten. Sollte ein Wolfsgebiet ausgewiesen werden, ändern sich die Förderbedingungen für die Halter von Nutztieren. Förderfähig wären dann unter anderem Herdenschutzmaßnahmen wie optimierte Weidezäune sowie die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.

Weitere Angaben zum Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen (Verbreitungskarte, Luchs- und Wolfsberater in NRW, Förderrichtlinien Wolf NRW) gibt es im Internetangebot des LANUV „Der Wolf in NRW“: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/der_wolf_in_nrw/

Informationen zum bundesweiten Monitoringstandard, der auch in NRW angewendet wird, gibt es bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW):

DBBW/Wolfsmonitoring:

https://dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring

Beim Landesumweltamt (LANUV) können Hinweise auf Wölfe unter der Telefonnummer 02361-305-0 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV: 0201-714488.

DNA-Proben mit Verdacht auf einen Wolf werden untersucht durch das Senckenberg Forschungsinstitut, das im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden als „Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“ genetische Proben aus ganz Deutschland untersucht. Mehr Informationen zum Senckenberg Forschungsinstitut sind zu finden unter http://www.senckenberg.de/root/index.php?page_id=5821

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