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NRW unterstützt Betriebe bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

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Bis zum 1. Juni können neue Fördermittel beim LANUV beantragt werden

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nimmt bis zum 1. Juni 2019 neue Anträge zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse entgegen. Für diesbezügliche Investitionen stellt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusätzliche Fördermittel bereit. Förderprojekte können jeweils mit bis zu 35 Prozent gefördert werden. Handelt es sich um ein ökologisches oder regionales Projekt, werden noch einmal fünf Prozent auf die Fördersumme aufgeschlagen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In der gesamten Förderperiode von 2014 bis 2020 standen zur Förderung entsprechender Projekte insgesamt rund 21 Millionen Euro zur Verfügung.

Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um damit die Vermarktungsstrukturen für die landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeuger aufzubauen beziehungsweise zu optimieren. Ein weiteres Ziel der Förderung ist eine möglichst ressourcenschonende Produktion und Vermarktung – insbesondere im Hinblick auf die wertvollen Ressourcen Wasser und Energie.

Weitere Informationen zum „Förderprogramm Marktstrukturverbesserung“ sind zu finden unter   https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/marktstrukturverbesserung/investitionen/

 

 

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