Sie sind hier: Startseite LANUV » Landesamt » Veröffentlichungen » Pressemitteilungen » Pressearchiv

Pressearchiv

TÜV bestätigt: Messstationen entsprechen den Vorgaben

TÜV-Gutachten bestätigt: Einrichtung der Stickstoffdioxid-Messstationen an Hauptbelastungspunkten gesetzeskonform.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lässt im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung den Gesamtprozesses der Luftreinhalteplanung (LRP) innerhalb des LANUV durch eine externe Evaluation überprüfen. Teil der Evaluation ist eine Überprüfung der einzelnen Messstationen durch den TÜV Rheinland. Für die sieben LANUV-Messpunkte mit den höchsten Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen in Nordrhein-Westfalen liegen jetzt erste Ergebnisse einer gemeinsamen Begutachtung des TÜV Rheinlands und des vom Bundesverkehrsministeriums beauftragten Deutschen Wetterdienstes  vor: Demnach ergaben sich für die untersuchten Standorte in Aachen, Bochum, Düren, Düsseldorf (3) und Köln keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben.

„Die Fachleute des LANUV sind bei der Einrichtung der Messstationen von Stickstoffdioxid gesetzeskonform vorgegangen“, sagte Dr. Peter Wilbring, Experte für Luftreinhaltung beim TÜV Rheinland. Die Messstellendokumentation des LANUV wurde auf Vollständigkeit und Konsistenz geprüft und anschließend durch eine umfassende Ortsbesichtigung validiert. „Abstände, Höhen und Anforderungen an die Umgebung des jeweiligen Messpunktes entsprechen ohne Ausnahme den Vorgaben der Luftreinhalte-Richtlinie“, so Wilbring.

„Das sind erfreuliche Ergebnisse“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und weiter: „Aber damit ist es nicht getan. Das LANUV wird in den kommenden Wochen alle Messpunkte überprüfen lassen. Mit den Ergebnissen rechnen wir im Herbst dieses Jahres.“ Derzeit betreibt das LANUV in Nordrhein-Westfalen zur Beurteilung der Luftqualität über 134 offizielle Messstellen, davon 60 kontinuierliche Probenahmestellen mit aktiver Probenahme und 74 Probenahmestellen mit passiver Probenahme für Stickstoffdioxid.

Für LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen sind die Ergebnisse eine Bestätigung, dass die Messungen in Bezug auf die geprüften kleinräumigen Kriterien rechtskonform sind: „Unser Ziel dieser ersten Prüfung war, Transparenz zu schaffen. Das Gutachten bestätigt, dass die Messergebnisse des LANUV eine verlässliche und belastbare Datengrundlage für die Planung und Überprüfung von Luftreinhaltemaßnahmen sind.“

Parallel dazu werden laut Präsident Delschen alle Prozesse im Landesumweltamt begutachtet, die im Zusammenhang mit der Modellierung und Messung von Stickstoffdioxid stehen, darunter auch die Frage der großräumigen Standortauswahl.

Im vergangenen Jahr waren in Nordrhein-Westfalen 27 Kommunen von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Maßnahmen zur Luftreinhaltung sollen vor allem in diesen hoch belasteten Innenstädten zu geringeren Schadstoffbelastungen führen. Korrekte Messungen der Schadstoffkonzentrationen schaffen dafür eine zuverlässige und belastbare Datengrundlage.

Im ersten Schritt hatte das LANUV die Prüfung der Messorte beauftragt, an denen die Jahresmittelwerte im vergangenen Jahr den Stickstoffdioxid-Grenzwert am deutlichsten überschritten hatten.

Das sind folgende Messorte:

  • Aachen, Wilhelmstraße
  • Bochum, Herner Straße
  • Düren, Euskirchener Straße
  • Düsseldorf Bilk
  • Düsseldorf, Corneliusstraße
  • Düsseldorf, Ludenberger Straße
  • Köln, Clevischer Ring

Die Ergebnisse der Überprüfung im Überblick:

  • Alle Probenahmen liegen mit einer Höhe zwischen 2,30 und 3,50 Metern im mittleren Bereich der vorgegebenen Toleranz.
  • Zu geringe Abstände zu Häuserfluchten oder anderen Hindernissen, die die freie Anströmung der Probenahmestelle behindern könnten, wurden nicht festgestellt. Auch Bäume, die in einigen der betrachteten Straßen zum regelmäßigen Straßenbild gehören, beeinflussten die Strömungsverhältnisse nicht, da immer sichergestellt ist, dass die Abstände zwischen den unteren Ausläufern der Baumkronen und dem Messpunkt ausreichend groß waren.
  • Die Messeinlässe liegen nicht in unmittelbarer Nähe von Emissionsquellen gemäß Richtlinie. Die Abstände der Messeinlässe zum jeweiligen Fahrbahnrand werden als geeignet beurteilt.
  • Bei allen Messstationen waren die Abstände zur nächsten Kreuzung deutlich größer als gefordert, sodass „stop and go-Verkehr“ die Standorte nicht negativ beeinflusst.

Weitere Informationen zum Bereich „Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen“:

Download