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Land NRW verlängert Förderprogramm zur Kastration von Katzen

Verwilderte Katzen zu kastrieren ist ein geeigneter Weg, deren unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Aufgrund der großen Nachfrage verlängert das Land NRW sein Förderprogramm Katzenkastration im Jahr 2015. Die Weiterführung der Förderung bis 2017 ist beabsichtigt, sofern der jeweilige Jahreshaushalt durch den Landtag verabschiedet wird. Die Bewilligung von Fördergeldern erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie im letzten Jahr.

Verwilderte Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) vermehren sich stark. Deshalb gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.

Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten. Gefördert werden ausschließlich die Kosten für die Katzenkastration, die bei dem Verein unmittelbar anfallen. Kastrationen durch Tierärztinnen und Tierärzte, die beim Tierschutzverein angestellt sind, sind nicht zuwendungsfähig. Jede kastrierte Katze muss eindeutig gekennzeichnet werden. Als eindeutige Kennzeichnung gilt ein Chip oder eine Tätowierung.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

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