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Tierische Urlaubsmitbringsel

©  LANUV

Tiergesundheit und Artenschutz sind vorab zu berücksichtigen

Wildlebende Pflanzen und Tiere sind keine legalen Urlaubsmitbringsel und gehören damit auch nicht ins Urlaubsgepäck. Viele exotische und seltene Arten unterliegen Handelsbeschränkungen und nationalen Artenschutzbestimmungen. Werden sie illegal aus dem Ausland mitgebracht, kann das teuer werden. Auch wer aus Mitgefühl und Tierliebe im Urlaub einen Hund oder eine Katze als neues Familienmitglied mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich gründlich informieren. Oft endet wegen fehlender Papiere und Gesundheitsnachweise die Reise des Tieres am Einreiseflughafen in Deutschland.

Bei der Wahl tierischer Mitbringsel aus dem Urlaub rät das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) deshalb zu besonderer Umsicht.

Artenschutz

Je nach Tier- oder Pflanzenart untersagen die Artenschutzbestimmungen den privaten Besitz und erst recht den kommerziellen Handel. Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch illegalen Handel und daraus hergestellte Produkte wie Souvenirs in ihrer Existenz gefährdet und in vielen Bereichen bereits auf großer Fläche verschwunden.

Pflanzen- und Tierarten, die der Artenschutzverordnung der Europäischen Union unterliegen, sind in Deutschland meldepflichtig. Wer geschützte Pflanzen oder Tiere legal erwirbt, muss sie bei der für ihn zuständigen Stadt oder dem Kreis anmelden und die Herkunft belegen. Kann die legale Herkunft aus genehmigter Nachzucht nicht nachgewiesen werden, wird der Neuzugang beschlagnahmt – ebenso im Falle einer unterlassenen Meldung.

Aber nicht nur die Mitnahme wildlebender Pflanzen und Tiere ist heikel. So manche arglos mitgebrachte Krokotasche aus Kalifornien, die Elfenbeinschnitzerei aus Kenia oder der Korallenschmuck aus Ägypten wird bei der Einreisekontrolle am Flughafen beschlagnahmt. Liegen hier Verstöße gegen das internationale Handelsabkommen vor, landen auch diese Mitbringsel im Zweifel in den Asservatenkammern des Zolls und dem Besitzer droht eine empfindliche Geldstrafe. Das LANUV rät auf solche Mitbringsel grundsätzlich zu verzichten. Reisende, die – oft auch ohne es zu wissen – das nicht berücksichtigen, können sich später beim Zoll im Heimatland keinesfalls auf Unwissenheit berufen, denn auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

Einreisebestimmungen für Hund, Katze und Co.

In meist südlichen Urlaubsländern freunden sich insbesondere Kinder schnell mit einem Straßenhund oder einer zutraulichen, aber abgemagerten Katze an. Der Impuls zu helfen ist dann schnell geweckt. Die private Einfuhr von Tieren unterliegt aber auch hier strengen gesundheitlichen Bestimmungen. Ein Grund dafür ist die Gefahr, dass Katzen und Hunde aus Südeuropa, den Subtropen und Tropen gefährliche Krankheiten einschleppen können. Dazu zählen zum Beispiel die tödlich verlaufende Tollwut oder Infektionen mit gefährlichen Parasiten, die neben Hunden und Katzen auch den Menschen befallen und schlimmstenfalls zum Tod führen können.

Wie wichtig der Impfschutz bei Tieren ist, zeigen auch die gestiegenen Zahlen von Wildtieren, die zum Beispiel an Staupe erkranken und verenden können. Das hochansteckende Staupe-Virus kann durch ungeimpfte Hunde eingeschleppt werden, die bei Kontakt mit Wildtieren zur Verbreitung der Infektion beitragen.

Gelegentlich werden Touristen als „Flugpaten“ angeworben und tragen mit ihrer gut gemeinten Hilfe dazu bei, die gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise zu umgehen. Doch die betroffenen Hunde oder Katzen sind meist nicht geimpft oder haben keine Papiere, die Impfschutz oder Gesundheit belegen. Kann bei der Einreise eines Haustiers kein wirksamer Impfschutz nachgewiesen werden, sind die verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen, das Tier in Gewahrsam zu nehmen und für einen Zeitraum von zum Teil mehreren Monaten unter Quarantäne zu stellen. Die Quarantäne, die in geeigneten Tierheimen durchgeführt werden muss, bedeutet für das betroffene Tier über einen langen Zeitraum Isolation. Aber nicht nur das Tier ist in dem Fall „arm dran“, auch die vermeintlichen Retter dürften böse überrascht sein, denn wer das Tier nach Deutschland einführt, muss für die möglichen Folgekosten der Unterbringung in Quarantäne aufkommen. Wer also ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchte, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. Nur so können unerwartete Probleme vermieden werden. Sind die Informationen zu unkonkret oder fehlen sie ganz, sollte das Tier dort wo es ist belassen werden.

Übrigens: Auch in deutschen Tierheimen warten viele Hunde und Katzen dringend auf ein neues Zuhause. Diese Tiere sind bereits geimpft, gekennzeichnet, in der Regel kastriert und übertragen keine Parasiten.

Informationen zum Artenschutz im Urlaub beim Zoll https://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites/

 

 Downloads:

  • Foto: Hund © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei