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Islamisches Opferfest Kurban Bayrami beginnt am Dienstag

Rituelles Schlachten mit Elektrokurzzeit-Betäubung als Alternative zum Schächten

© LANUV

Anlässlich des islamischen Opferfestes, das dieses Jahr vom 21. bis zum 24. August stattfindet, werden auch in Nordrhein-Westfalen viele Schafe und Rinder in einer traditionellen Zeremonie geschlachtet. Aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt ist die Schlachtmethode des Schächtens, Ausnahmen regelt das Tierschutzgesetz. Beim Schächten werden Tiere ohne vorhergehende Betäubung durch einen Kehlschnitt entblutet und dadurch getötet. Tierschutzkonform ist hingegen ist das rituelle Schlachten, wenn die Tiere vor dem Ausbluten mittels Elektrozange betäubt werden.

Was ist eine rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung?

Bei dieser rituellen Schlachtung werden Tiere unter Berücksichtigung religiöser Riten so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind. Als Alternative zum verbotenen Schächten gibt es hierfür die vielfach akzeptierte Schlachtmethode mit Elektrokurzzeitbetäubung. Dabei erfolgt eine kurze Betäubung von Schafen und Rindern mittels Elektrozange. Die Tötung der betäubten Tiere erfolgt durch Ausbluten nach einem Kehlschnitt. Diese Methode genügt sowohl der gesetzlichen Tierschutzvorschrift, nach der ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben ist, als auch der religiösen Anforderung, dass ein Tier während des Entblutens noch leben muss. Die Tiere würden ohne den sofortigen Schnitt durch die Kehle wieder zu Bewusstsein kommen und weiterleben.

Zu Kurban Bayrami werden in vielen deutschen Schlachthöfen rituelle Schlachtungen nach erfolgter Elektrokurzzeit-Betäubung angeboten.

Was ist für eine gesetzkonforme rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung zu beachten?

  • Die Zulassung für die Elektrokurzzeit-Betäubung muss der Schlachthofbetreiber beim kommunalen Veterinäramt rechtzeitig beantragen
  • Der Kehlschnitt darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden
  • Zur Erlangung der Sachkunde ist eine Schulung erforderlich
  • Informationen erteilen die örtlich zuständigen Veterinärämter

 

Weitere Informationen sind zu finden unter:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/toetung-und-schlachtung/rituelles-schlachten/

 

 Download:

  • Foto: Rinder ; Peter Schütz © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei