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Förderprogramm zur Kastration von Katzen verlängert

Aufgrund seiner großen Nachfrage wird das Förderprogramm Katzenkastration in diesem Jahr verlängert. Die Bewilligung erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie im letzten Jahr.
Verwilderte Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) vermehren sich stark. Deshalb gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.
Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten. Gefördert werden ausschließlich die Kosten für die Katzenkastration, die bei dem Verein unmittelbar anfallen. Kastrationen durch Tierärztinnen und Tierärzte, die beim Tierschutzverein angestellt sind, sind nicht zuwendungsfähig. Jede kastrierte Katze muss gekennzeichnet werden.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die Förderung soll bis zum 31.12.2014 erfolgen.