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LANUV bestätigt zwei Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck

© Jan Preller

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt zwei weitere Nachweise auf einen Wolf im Wolfsgebiet Schermbeck. Die genetischen Untersuchungen von Speichelproben zeigen, dass ein Wolf am 27. November 2018 in Bottrop-Kirchhellen und am 05. Dezember 2018 in Hünxe zwei bzw. ein Schaf getötet hat. Die Individualisierung des Wolfes ist beim Senckenberg Institut noch in Bearbeitung.

Die betroffenen Tierhalter wurden über die aktuellen Ergebnisse informiert. Sie können über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie angefallene Tierarztkosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist. Die Halter von Schafe, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums stellen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw.

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