Tierhaltungskennzeichnung: Meldeportal in Nordrhein-Westfalen für Schweinemäster freigeschaltet

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

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Gemäß aktuellem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes müssen in Deutschland Schweinemäster für ihren Betrieb die Haltungsform ihrer Mastschweine registrieren lassen. In Nordrhein-Westfalen kann dies ab sofort auf der Internetseite des „Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz“ (LANUV) unter https://tierhaltkennz.vsp-nrw.de/ erfolgen.

Bei der Entwicklung in Nordrhein-Westfalen ist Wert darauf gelegt worden, eine möglichst bürokratiearme Lösung für Landwirtinnen und Landwirte zur Verfügung zu stellen: Schweinehalterinnen und Schweinehalter können sich mit ihrer bestehenden ‚Hi-Tier-Datenbank‘-Kennung im Meldeportal registrieren. Verfügbare Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und der Haltungsform eintragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise ITW oder die Ökozertifizierung, hochladen. Die Betriebe erhalten innerhalb von zwei Monaten eine unbefristete behördliche Kennnummer mit der Kennung der angegebenen Haltungsform.

Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wird ab August 2025 eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung zunächst für frisches Schweinefleisch eingeführt. Die Kennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Mastschwein stammt. Diese Verpflichtung betrifft den gesamten inländischen Lebensmittelhandel. Hierzu zählt der Einzelhandel ebenso wie der Markt- und der Onlinehandel sowie das Fleischerhandwerk. Im Restaurant, der Kantine, bei Convenience-Produkten oder Wurstwaren steht die Kennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern bisher nicht zur Verfügung. Auch andere Produktionsstufen als die Schweinemast werden laut aktuellem Gesetz nicht erfasst.

Pressekontakt:

Leonie.Molls(at)mlv.nrw.de , 0211 3843-1046

Weitere Informationen:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltungskennzeichnung

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