Tier- und Umweltschutz beim Osterfeuer beachten

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In diesem Jahr können traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer wieder stattfinden. Die Vorschriften der Gemeinden und die jeweils aktuellen Hygienevorschriften sind dabei zu beachten. Ebenso wichtig sind ein paar Regeln zum Tier- und Umweltschutz, denn schlecht durchgeführt, kann der alte Brauch große Schäden anrichten.

Einige Vogelarten haben bereits mit dem Brüten begonnen. Deshalb sollten jetzt, vor Ostern, die Reisighaufen für Osterfeuer auf Vogelbruten hin kontrolliert werden. Zum Schutz der Tiere sollten Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit Igel, Hasen, Kaninchen, andere Kleintiere und brütende Vögel rechtzeitig fliehen können.

Ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt dürfen abgebrannt werden. Das Holz soll möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung, und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls sollten Osterfeuer genutzt werden, um Holzabfälle zu „entsorgen“. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können.

Informationen zu Genehmigungen und Regelungen der Gemeinden beim Umweltministerium NRW:

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/traditionelle-osterfeuer-koennen-wieder-stattfinden-1647964512

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