Kastration verwilderter Hauskatzen weiterhin vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert

©Peter Schütz

Unkontrollierte Vermehrung wird damit eingedämmt

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Die Kastration ist ein geeigneter Weg, eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Zur Fortführung des Förderprogramms stellt das Land NRW im Jahr 2022 insgesamt 200.000 Euro bereit.

„Das Ziel der Landesregierung ist die sinnvolle Hilfe für die Tiere. Mit dem Förderprogramm „Katzenkastration“ setzen wir auf die Zusammenarbeit von Behörden, örtlichen Tierschutzvereinen, Tierarztpraxen und engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern“, sagte Ministerin Ursula Heinen-Esser. „Der Dank gilt insbesondere den vielen Helferinnen und Helfern, die mitunter auch nachts die Tiere einfangen, kastrieren lassen und wieder in die Freiheit entlassen. Das ist angewandter, praktizierter Tierschutz und verdient große Anerkennung.“

Mit dem Förderprogramm gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtiere aufgenommen werden. Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 40,- Euro pro kastrierter Katze und 25,- Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000,- Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

Anträge können ab jetzt beim LANUV gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter: www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration

Nicht zuwendungsfähig sind Kastrationen, die von Tierärztinnen und Tierärzten, die beim Tierschutzverein angestellt sind, durchgeführt werden. Ist ein Tier bereits vermittelt, ist der neue Besitzer oder die Besitzerin für die Kastration verantwortlich. Eine Förderung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich

Nicht zu verwechseln: Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen.

Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung "wilde Katzen" bezieht sich nur auf Hauskatzen, nicht aber auf Wildkatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst alle Rassekatzen. Hauskatzen wurden erstmals in der Antike aus dem vorderen Orient und Nordafrika nach Europa eingeführt. Hingegen ist die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (Felis silvestris) europaweit streng geschützt und darf nicht gefangen und erst recht nicht kastriert werden. Weitere Informationen zur Unterscheidung von Wild- und Hauskatzen sowie zum Vorkommen von Wildkatzen sind ebenfalls über die zuvor verlinkte Internetadresse zu finden.

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