Kontrolle von Tiertransporten

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LANUV schult Veterinärbehörden und Polizei und stellt während der Fortbildung Mängel an Transportfahrzeugen fest

Im Rahmen einer Schulung im Kreis Gütersloh wurden von Polizei und Veterinärbehörden gemeinsame Kontrollen von Tiertransporten durchgeführt. Bei drei Transportfahrzeugen wurden insgesamt sieben Verstöße gegen die europäische Tierschutzverordnung beim Transport festgestellt. In einem Fall wurde ein Transport von Kälbern aus Estland auf dem Weg durch NRW nach Holland abgefangen. Die Tiere waren auf ihrer zweitägigen Reise nur unzureichend versorgt worden. Die weiteren festgestellten Verstöße betrafen unter anderem die Sauberkeit und die zum Teil verletzungsträchtige Ausstattung der Fahrzeuge.

„Jeder Transport stellt für ein Tier eine potenzielle Belastung dar. Für die Veterinärbehörden ist eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Kontrolle von Tiertransporten unerlässlich, weil diese in der Regel als Erste vor Ort ist und unter Umständen sehr schnell auch tierbezogene Entscheidungen treffen muss.“ sagte die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn, die die gemeinsame Fortbildungsmaßnahme angeregt hatte.

Im praktischen Teil der Schulung haben die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte gemeinsam mit den Einsatzkräften der polizeilichen Verkehrsüberwachung Tiertransportfahrzeuge kontrolliert und hierbei die oben genannten Verstöße festgestellt.

Der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen, erklärt: „Es ist wichtig, in einer solchen Fortbildung nicht nur theoretische Szenarien zu proben. Hier ging es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt auf die Straße, um die Problemlage hautnah zu erleben“, denn das Leid von Tieren, die nicht nach den geltenden Regeln behandelt werden, könne man nicht zu Übungszwecken nachstellen.

Hauptreferent der Veranstaltung war der renommierte österreichische Tierarzt und Experte für Tiertransporte in Europa, Dr. Alexander Rabitsch. Vermittelt wurden unter anderem tierschutzrechtliche Grundlagen, auf die die Kontrolleurinnen und Kontrolleure bei ihren gemeinsamen Einsätzen zu achten haben. Danach sind Tiertransporte so kurz wie möglich zu halten  und von qualifiziertem Personal durchzuführen. Die Tiere müssen in einem geeigneten Fahrzeug mit entsprechenden Ver- und Entladevorrichtungen genug Platz haben und ausreichend versorgt werden. Kranke oder verletzte Tiere sind in der Regel nicht transportfähig.

Mit weiteren Veranstaltungen dieser Art wird das LANUV die Zusammenarbeit von Polizei und Veterinärämtern in ganz NRW unterstützen, damit Tiertransporte sicherer und für die Tiere erträglicher werden. 

Information zum Thema Tierschutz in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz

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