Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Spielzeuge sind die beliebtesten Weihnachtsgeschenke, beim Kauf ist so manches zu beachten

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Label, Siegel, Güte- oder Prüfzeichen

Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Das CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) bedeutet, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Es ist zu finden auf allen Produkten, die eine Zulassung für den Vertrieb in der Europäischen Union erhalten haben. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen.

Das Gütezeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt.

Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell Krebs erregenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe allergieauslösend sein können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten.

Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden.

Wichtig ist auch eine gute Verarbeitungsqualität.

Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen.

Je nach Altersklasse bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten.

Neues ist nicht immer besser

Wer nicht nur seinem Kind, sondern auch der Umwelt etwas Gutes tun möchte, schaut sich auf Spielzeugbörsen oder in Second-hand-Shops um. Gebrauchtes Spielzeug ist häufig schadstoffärmer, da vor allem flüchtige Substanzen kaum noch vorhanden sind. Zusätzlich werden Rohstoffe, Herstellungsenergie und Verpackungsmüll gespart. Auch hier sollte wieder auf Qualität geachtet und mit allen Sinnen getestet werden.

Vernetztes Spielzeug immer beliebter

Viele Kinder wünschen sich smarte Puppen, Teddybären oder Roboter. Sie, lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, verfügen über Internet- oder Bluetooth-Zugänge und können darüber regelmäßige Updates erhalten. Der Vorteil: Das Spielen wird abwechslungsreicher und die Fortschritte können leicht den individuellen Entwicklungen und Bedürfnissen angepasst werden. IT-Sicherheit, Daten- und Verbraucherschutz bleiben dabei jedoch häufig auf der Strecke. Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein.

 

LANUV untersucht Kinder regelmäßig auf Schadstoffe Das LANUV untersucht seit 2011 regelmäßig in Kindertagesstätten die Belastung von zwei bis sechs Jahre alten Kindern aus Nordrhein-Westfalen auf Schadstoffe im Urin. Dabei zeigt sich, dass die Belastung der Kinder mit zahlreichen kritischen Substanzen, wie zum Beispiel Parabenen (Konservierungsstoffe), über die vergangenen zehn Jahre rückläufig ist. Hier hat staatliches Handeln – etwa durch Verwendungsverbote in Produkten – zum Rückgang der Belastungen geführt. Bei anderen Schadstoffen, wie Weichmachern oder Pestiziden, geben die Ergebnisse der LANUV-Untersuchungen den eindeutigen Hinweis, dass die Belastung insgesamt weiter reduziert werden sollte. Außerdem kommen immer wieder neue Produkte mit neuen Inhaltsstoffen auf den Markt. Deshalb ist es so wichtig, vor dem Verkauf der Produkte genau hinzusehen und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit weiterhin im Blick zu behalten.

In NRW werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote liegt meistens zwischen sechs und zehn Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden.

Mehr zur Überwachung von so genannten Bedarfsgegenständen:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/verbraucherprodukte/bedarfsgegenstaende/

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