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Meldungen zur Haltung von Gifttieren in NRW noch bis zum 30. Juni 2021 möglich

©PantherMedia.newlight

Am 1. Januar 2021 trat das NRW-Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren. Die Haltung und Neuanschaffung dieser Tiere ist seitdem verboten, bereits bestehende Haltungen können jedoch fortgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Zu den betroffenen Tierarten zählen vor allem giftige Schlangen, Spinnen und Skorpione, die mit ihrem Gift eine tödliche Wirkung erzielen könnten.

Alle Haltungspersonen müssen die Haltung giftiger Tiere unter Angabe von Art, Anzahl und Haltungsort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) melden. Zusammen mit dieser Meldung muss mitgeteilt werden, ob die Haltung fortgesetzt werden soll oder ob die Tiere abgegeben werden. Diese Meldungen sind nur noch bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Wenn Halterinnen und Halter von Gifttieren die Melde- und Nachweispflichten verletzen oder die vorgegebenen Fristen nicht einhalten, wird ihnen die Haltung untersagt. Zudem erfolgt eine behördliche Wegnahme der betroffenen Gifttiere. Ergänzend dazu können Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen, die entsprechend geahndet werden könnten.

Eine konkrete Auflistung der betroffenen Gifttierarten, die Möglichkeiten zur Meldung sowie weiterführende Informationen zum NRW-Gifttiergesetz sind zu finden unter:

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