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Weiterer Riss eines Schafes durch einen Wolf im Kreis Wesel bestätigt

(c) LANUV

Zu dem bisher noch ausstehenden Ergebnis der Überprüfung eines getöteten Kamerunschafes in Schermbeck (Kreis Wesel) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) heute bestätigt, dass das Tier von einem Wolf gerissen wurde. Der Nachweis erfolgte mit Hilfe einer Speichelprobe, die am 8. August 2018 genommen wurde. Angaben zur Herkunft des Wolfs, zum Alter oder Geschlecht können aufgrund der bisher vorliegenden Laborergebnisse noch nicht gemacht werden; weitere Analysen sind derzeit beim Senckenberg Institut in Bearbeitung.

Der Schafhalter wurde über das Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für das gerissene Tier erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinien Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagementplans und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Aufgrund der jüngsten Häufung von Wolfsnachweisen im Raum Schermbeck wird fortan das Wolfsmonitoring im Kreis Wesel verstärkt. Davon erhofft sich das LANUV Hinweise, ob es sich um ein und dasselbe Tier handelt, das möglicherweise standorttreu geworden ist. Wölfe sind Teil der natürlichen Artenvielfalt in unseren Wäldern und waren in großen Teilen Europas nie ausgestorben. Geplant ist der Einsatz von Wildkameras in Absprache mit den betreffenden Waldbesitzern und Jagdrevierinhabern. Für den konkreten Nachweis auf einen standortreuen Wolf bedarf es nach den bundesweiten Richtlinien zum Wolfsmonitoring wiederholte und individualisierte Nachweise innerhalb von sechs Monaten. Diese liegen bisher nicht vor.

Sollte sich herausstellen, dass in einer Region ein Wolf standorttreu geworden ist, wird ein sogenanntes „Wolfsgebiet“ ausgewiesen, in dem zusätzlich zu den unmittelbaren Entschädigungsleistungen für Nutztierverluste auch Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere die Anschaffung von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden gefördert werden.

Beim Landesumweltamt (LANUV) können Hinweise auf Wölfe unter der Telefonnummer 02361-305-0 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV: 0201-714488.

Weitere Angaben zum Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen (Verbreitungskarte, Luchs- und Wolfsberater in NRW, Förderrichtlinien Wolf NRW) gibt es im Internetangebot des LANUV „Der Wolf in NRW“: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/der_wolf_in_nrw/

Informationen zum bundesweiten Monitoringstandard, der auch in NRW angewendet wird, gibt es bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW):
DBBW/Wolfsmonitoring:
https://dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring

DNA-Proben mit Verdacht auf einen Wolf werden untersucht durch das Senckenberg Forschungsinstitut, das im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden als „Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“ genetische Proben aus ganz Deutschland untersucht. Mehr Informationen zum Senckenberg Forschungsinstitut sind zu finden unter http://www.senckenberg.de/root/index.php?page_id=5821

 

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