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30 Jahre Informationssystem Gefahrstoffe - In NRW entwickelt – international genutzt

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Zum 30-jährigen Bestehen des Informationssystems Gefährliche Stoffe treffen sich  am 5. November Beschäftigte von Kommunal-, Landes-, Bundesbehörden, Vertreter der Polizei und Rettungskräfte sowie gewerbliche Nutzer zu einem Erfahrungsaustausch.

Als vor 30 Jahren mit dem Datensammeln begonnen wurde, hatte man zunächst nur die Überwachungsbehörden in NRW im Blick, die in ihrem Tagesgeschäft Gefahren aus der industriellen Anwendung von Chemikalien beurteilen müssen. LANUV-Vizepräsidentin Dr. Ursula Necker würdigt den langen Atem, der hinter diesem Projekt steckt: „Vor 30 Jahren gab es erst einmal nur eine Idee und eine Hand voll Leute, die angefangen haben, alles zu sammeln, was sie in die Finger bekamen. Was nach 30 Jahren aus dieser Datensammlung geworden ist, bringt für uns alle mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im alltäglichen Leben, aber vor allem schnelle Unterstützung für Polizei und Rettungskräfte, die damit im Gefahrenfall wertvolle Zeit gewinnen.“

Immer wieder werden bei Unfällen im Straßenverkehr, in der Industrie oder auch im Haushalt Chemikalien freigesetzt, die spezielle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfordern. Nicht selten kam es früher zu schweren Verletzungen oder Umweltkatastrophen, weil zu wenig über die Eigenschaften der ausgetretenen Stoffe bekannt war. Sicherheitsdatenblätter gab es auch damals schon, aber die waren im Gefahrenfall oft nicht direkt greifbar.

Seit 30 Jahren wird eine Fülle von Informationen zu Stoffen in einer Datenbank, dem Informationssystem für gefährliche Stoffe (IGS), gesammelt. Alle dort hinterlegten Informationen stehen Behörden, Einsatzkräften wie Polizei und Feuerwehr, Unternehmen und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Derzeit enthält die Datenbank Informationen zu ca. 245.000 Stoffen. Das können Chemikalien, Naturstoffe, Radionuklide aber auch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten sein. Zu diesen Stoffen werden Informationen zur Bewertung, rechtliche Regelungen und Empfehlungen öffentlicher Institutionen sowie vor allem für Ersteinsatzkräfte relevante Informationen angeboten. Die Daten stammen aus amtlichen Quellen.

Für die Stoffe beleuchtet IGS Rechtsthemen von Abfall bis Zoll. Wann immer in einem Rechtstext ein Stoffbegriff auftaucht, werden die entsprechenden Informationen in die IGS-Daten übernommen. Dafür wird Bundesrecht oder Regelungen einzelner Bundesländer, aber auch EU-Recht, internationales Recht und nationales Recht anderer Staaten ausgewertet.

Die Internet-Anwendungen IGS-Public/IGS-Stoffliste sind für Verwaltungen und die Öffentlichkeit kostenfrei nutzbar. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier über Einstufungen, Grenzwerte, Verbote, Empfehlungen, die Kennzeichnung und Verwendungen von chemischen oder biologischen Stoffen informieren. Dieses können Stoffe sein, die in der Deklaration von Lebensmitteln oder Kosmetika genannt werden, Arzneimittel-, Pflanzenschutzmittel- oder Biozid-Wirkstoffe, Krankheitserreger und vieles mehr. Häufig steht man vor Fragen wie: Ist ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel gefährlich für Bienen? Wieviel eines E-Nummern-Stoffes darf in einem Lebensmittel vorkommen und hat dieser Stoff unerwünschte Nebenwirkungen? Welches Regelwerk gilt für ein bestimmtes Chemotherapeutikum? Was verbirgt sich hinter der kryptischen Deklaration auf der Haarspraydose? Mit IGS-Public findet man recht einfach die Antworten, auch ohne Chemie-Studium. Den Notruf im Gefahrenfall kann die Datenbank aber nicht ersetzen, auch wenn Erste-Hilfe-Maßnahmen beschrieben werden.

Die Anwendung IGS-Fire soll die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Katastrophenschutz in Einsatzsituationen unterstützen. Die Daten umfassen die von den Stoffen ausgehenden Gefahren, die erforderlichen Maßnahmen, wie Löschmittel, Erste Hilfe, Antidota oder Absperrung, aber auch Hinweise zur Nachbereitung eines Einsatzes. Ergänzt werden diese Daten durch Verzeichnisse von Gift-Notrufen, Brandbetten, Rettungshubschraubern usw. die so in den Leitstellen auf einen Blick abrufbar sind.

Neben IGS-Fire® für Feuerwehr-Einsatzkräfte gibt es weitere Spezialanwendungen:  IGS-Polizei für den Verkehrsdienst der Polizei, eine Anwendung speziell für Gesundheitsämter, IGS-OW für die Gewässerüberwachung sowie eine Vorschriftensammlung für den technischen Umweltschutz. Inzwischen gibt es die Anwendungen auch als Apps für die mobile Nutzung.

IGS-Polizei® richtet sich vor allem an den Verkehrsdienst der Polizei. Den Beamten, die in der Regel keine vertieften chemischen Fachkenntnisse haben, soll mit dieser IGS-Anwendung eine schnelle Beurteilung der Gefahren ermöglicht werden. Aus Lieferunterlagen und Warntafeln von Gefahrgut-Transporten können bei Unfällen verlässliche Informationen abgeleitet und schnell die richtigen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Die Android-Version der Datenbank ermöglicht den direkten Zugriff am Unfallort.

Begleitend zur Software bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Schulungen an, die besonders von Feuerwehren und Polizei intensiv genutzt werden um im Schadensfall schnellstmöglich zu den relevanten Informationen zu gelangen.

Der Zugriff auf die IGS-Datenbank erfolgt im Internet über ein gemeinsames Portal. Hier findet sich der öffentliche Bereich über IGS-Public und weitere Anwendungen, die einer Registrierung bedürfen.

www.stoffliste.de bzw. www.igs.nrw.de

 

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