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LANUV bestätigt weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck

© J.Preller

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt zwei Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck. Die genetischen Untersuchungen haben nachgewiesen, dass ein Wolf am 01. September 2019 in Hünxe und am 04. September 2019 in Bottrop jeweils ein Schaf getötet hat. Die Individualisierungen durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen stehen noch aus.

In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Bundesprogramm Wanderschäfer verlängert bis 10. Oktober 2019 Seit 15. Juli 2019 können Wanderschäfer für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Insgesamt 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäferinnen und Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen. Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfsgebiete, Wolfsverdachtsgebiete und Pufferzonen ziehen, können bei der BLE noch bis zum 10. Oktober 2019 eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen.

Weitere Informationen zum Wolf und zu den Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw.

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