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Tuberkulose bei Rindern in zwei Beständen im Märkischen Kreis und in Unna festgestellt

Am 23.05.2019 wurde im Märkischen Kreis der Ausbruch der Tuberkulose von Rindern in einem Milchviehbestand in Meinerzhagen festgestellt. Die Infektion war bei der routinemäßigen Kontrolle bei der Schlachtung von zwei Rindern aus dem Betrieb festgestellt worden.

Ein Aufzuchtbetrieb mit Milchviehhaltung in Fröndenberg (Kreis Unna) wurde im Rahmen der epidemiologischen Nachforschungen als ansteckungsverdächtig ermittelt. Der Bestand wurde unverzüglich gesperrt und Untersuchungen auf Tuberkulose durchgeführt.

 

Nachdem die Untersuchungen den Verdacht in den beiden Betrieben bestätigt haben, wurde zur Eindämmung der Infektion und zur unmittelbaren Gesundheitsvorsorge für andere Tierbestände und Verbraucher für beide Betriebe die Gesamtbestandräumung, d. h. die Tötung aller Tiere, angeordnet. Zudem wurden die Gesundheitsämter in den Kreisen, in denen die betroffenen Betriebe liegen, umgehend informiert und haben bereits die erforderlichen Ermittlungen und Untersuchungen zum Schutz der Personen, die möglicherweise infiziert werden konnten, veranlasst.

 

Fleisch infizierter Tiere ist nicht in den Handel gelangt. Grundsätzlich wird jedes geschlachtete Rind vor der Schlachtung und jeder Tierkörper samt Schlachtnebenprodukten (z.B. Innereien) eines geschlachteten Rindes, von amtlichen tierärztlichen Personal bzw. amtlichen Fachassistenten/innen untersucht. Sofern hierbei Anzeichen für das Vorliegen einer Tuberkulose festgestellt werden, werden umgehend weiterführende Untersuchungen eingeleitet und die Tierkörper und Nebenprodukte bis zum Abschluss der Untersuchungen amtlich beschlagnahmt. Sofern sich ein Verdacht bestätigt, sind Schlachtkörper und Nebenprodukte unschädlich zu beseitigen, so dass sie vom menschlichen Verzehr sicher ausgeschlossen werden. Auch Milch von erkrankten oder verdächtigen Tieren muss unschädlich beseitigt werden.

 

Beim Nachweis von Tuberkulose in Rinderbeständen ist per Verordnung geregelt, dass fünf Jahre rückwirkend epidemiologische Nachforschungen zu betreiben sind. Dabei geht es darum, mögliche Kontakttiere zu ermitteln, die die Erreger potenziell weiter verbreitet oder in die betroffenen Betriebe hineingetragen haben könnten. Tiere, die in andere Bundesländer oder ins europäische Ausland verbracht worden sind, wurden ermittelt und die zuständigen Veterinärbehörden umgehend informiert, um entsprechende Untersuchungen veranlassen zu können.

 

Wie der Erreger ursprünglich in die Betriebe hineingetragen wurde, konnte bisher noch nicht geklärt werden. Hier dauern die Ermittlungen noch an. Bekannt ist, dass die beiden betroffenen Betriebe in enger Verbindung stehen. Aufzuchtrinder waren als Kälber im Alter von drei bis fünf Monaten aus Meinerzhagen zum Aufzuchtbetrieb nach Fröndenberg gekommen, dort aufgezogen worden und als trächtige Kühe etwa vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin wieder zum Milchviehbetrieb nach Meinerzhagen zurückgebracht worden.

 

Die Tuberkulose ist eine sog. Zoonose, d. h. es handelt sich um eine Infektion, die von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragbar ist. Die Übertragung von Rindern auf den Menschen kann sowohl über die Milch, über Fleisch als auch über den direkten Kontakt zu infizierten Tieren erfolgen. Das Erhitzen ist ein Verfahren, mit dem die  Erreger der Tuberkulose abgetötet werden können.

Die Tuberkulose des Rindes ist eine ansteckende, durch Tuberkulosebakterien (Mykobakterium bovis und Mykobakterium caprae) verursachte, chronisch verlaufende, anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung durch die Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes geregelt ist.

 

Fragen und Antworten zur Rindertuberkulose

(Bundesinstitut für Risikobewertung):

https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zur_rindertuberkulose-132506.html

 

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