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Beschäftigungsmaterial für Schweine – die richtigen Materialien können zur Reduzierung von Schwanzbeißen beitragen

 

+++ Korrektur der Meldung vom 7. Februar 2019 – Aktualisierung der Rechtslage, Erweiterung des Kontextes +++

Schweine wühlen, knabbern und erforschen gerne, das ist Teil ihres arttypischen Verhaltens. Wer Schweine hält, muss sicherstellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem Beschäftigungsmaterial hat, das ist in der EU-Richtlinie 2008/120/EG und hierzulande in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gesetzlich verankert.

Im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans zum Schwänzekupieren beim Schwein“ sind die Haltungsbedingungen und das Management so weit zu optimieren, dass das Auftreten von Schwanzbeißen reduziert wird. Hierzu ist vorab die Durchführung einer Risikoanalyse ein erster Schritt, um betriebsindividuelle Risikofaktoren für das Auftreten von Schwanzbeißen zu identifizieren und Optimierungsmaßnahmen prioritär in den Hauptrisikobereichen eines Betriebes umzusetzen. Auch das Angebot von Beschäftigungsmaterial ist bei der Risikoanalyse zu bewerten.

Zum Angebot von Beschäftigungsmaterial gibt die Tierschutznutztierhaltungsverordnung Folgendes vor:

§ 26 (1) Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass

1.         jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem Beschäftigungsmaterial hat, das

a.         das Schwein untersuchen und bewegen kann und

b.         vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient.

Die EU-Richtlinie nennt als Beispiele für Materialien unter anderem Stroh, Heu, Holz, Sägemehl und Torf.

Zudem kann das Angebot zum Beispiel von Luzerne, Silagen, Trockenschnitzel, Fasermixen, Presslingen beispielsweise aus Stroh, Seilen aus Naturfasern und Melasseblöcken gegen das Auftreten von Schwanzbeißen beitragen. Beschäftigungsmaterialien, die durch ihre Darreichungsform das natürliche Wühlverhalten des Schweines fördern und das Tier zum Beispiel in Form von Futter wie Strohraufen oder Presslingen „belohnen“, sind besonders geeignet. Bodennahes Beschäftigungsmaterial zur Förderung des natürlichen Wühlverhaltens sollte aus hygienischen Gründen außerhalb des Kotbereichs angebracht werden.

Die Einhaltung der wichtigsten Kriterien stellt ein Merkmal für das Angebot eines geeigneten Beschäftigungsmaterials dar und kann eine Hilfe sein, um Schwanzbeißen vorzubeugen. Diese Kriterien werden den aktuellen Kenntnissen nach durch natürliche Materialien wie Stroh oder Heu besser erfüllt als durch künstliche Spielzeuge.

Alle Materialien müssen gesundheitlich und tierseuchenrechtlich unbedenklich sein. Aus lebensmittelrechtlicher Sicht muss eine Rückstandsproblematik ausgeschlossen werden.

Hintergrundinformationen:

Derzeit werden in Deutschland, wie in fast ganz Europa, den meisten Ferkeln in der konventionellen Haltung innerhalb der ersten Lebenstage die Schwänze kupiert, um das Auftreten von Schwanzbeißen zu minimieren. Rechtlich ist das Kupieren der Ferkelschwänze sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene nur im begründeten Einzelfall zulässig. Die Europäische Kommission hat sich für die nächsten Jahre die Gewährleistung besserer Standards bei der Umsetzung und Durchsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften für die Schweinehaltung als ein Schwerpunktthema im Tierschutz gesetzt. Diesbezüglich hat sie Deutschland wie auch allen anderen Mitgliedstaaten, in denen flächendeckend kupiert wird, mitgeteilt, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten unzureichend sind und ein Aktionsplan mit entsprechenden Maßnahmen zu erstellen ist, wie die einschlägigen Rechtsvorschriften zeitnah und vollständig eingehalten werden können.

Weitere Tipps & Hinweise:

Die Informationsplattform www.ringelschwanz.info enthält weitere Infos zum Aktionsplan Kupierverzicht und stellt als Online-Leitfaden darüber hinaus eine kompakte Zusammenstellung bisheriger Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zur Vermeidung von Schwanzbeißen und somit auch einen Wegweiser in Richtung Kupierverzicht dar.

Links mit weiteren Informationen:

•           Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen mit Ausführungshinweisen zur TierSchNutztV (Stand 05/2017): https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003028/Handbuch-Tierschutzueberwachung-in-Nutztierhaltungen-2017-05.pdf

•           Fachliche Bewertung der Eignung von Beschäftigungs-materialen durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): https://www.laves.niedersachsen.de/tiere/tierschutz/tierhaltung/beschaeftigungsmaterial-fuer-schweine-125541.html

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