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Mobile Klimageräte

(c) LANUV

Was bei der Anschaffung beachtet werden sollte.

Steigt das Thermometer über die 25 °C-Marke denken immer mehr Verbraucher über die Anschaffung einer mobilen Klimaanlage nach. Preisgünstig und einfach in der Handhabung sind so genannte „Einkanal-Klimageräte“. Bei diesen Geräten wird die Abwärme in der Regel über einen Schlauch aus dem Raum befördert. Sie können schnell und einfach in jedem Raum der Wohnung eingesetzt werden.

Worauf ist zu achten?

Einkanal-Klimageräte tragen seit einigen Jahren das bekannte EU-Energielabel. Enthalten sind u.a. Informationen zur Energieeffizienz, zum Stromverbrauch, zur Kühlleistung und zur Lautstärke.
Die Mehrheit der im Handel erhältlichen Geräte dieser Bauart ist in die Energieeffizienzklasse A eingestuft – ein auf den ersten Blick zufriedenstellender Wert. Was viele Verbraucher aber nicht wissen: Geräte unterhalb der Energieeffizienzklasse A dürfen in der EU seit 2014 gar nicht mehr verkauft werden.

Auch der nicht unerhebliche Energieverbrauch der Geräte und die damit verbundenen Stromkosten sollten bei der Anschaffung mit einkalkuliert werden. Ist das Gerät in einem warmen Monat täglich nur vier Stunden im Einsatz fallen bereits mindestens 30,- € Stromkosten nur für diesen einen Monat zusätzlich an. Ebenfalls zu prüfen ist, ob die Kühlleistung des Gerätes für die vorhandene Raumgröße ausreicht. Bei zwei Kilowatt Kühlleistung sollte der Raum nicht größer als 20 Quadratmeter sein.
Die Anschaffung eines „mobilen“ Klimagerätes will also aus Kosten-Nutzen-Sicht gut überlegt sein. Vielfach hilft es an sehr warmen Tagen schon, wenn man einfach die kühlere Nachtluft zum morgendlichen Durchlüften nutzt und dann tagsüber versucht, direkte Sonneneinstrahlung in den Wohnraum zu vermeiden, zum Beispiel durch Nutzung von Jalousien oder beschichteten Rollos.

LANUV überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

Im Rahmen der Marktüberwachung prüft das LANUV, ob die am Markt erhältlichen Geräte die geltenden Anforderungen an die Energieeffizienz einhalten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteffizienz wird auf dem Energielabel der Geräte als „EER“ ausgewiesen. Sie ist somit für den Verbraucher sichtbar. Der Wert beschreibt das Verhältnis zwischen Kühlleistung und Stromverbrauch. Es gilt die Vorgabe: Ein Kilowatt Strom muss mindestens 2,6 Kilowatt Kühlleistung erzeugen. Das entspricht dem „EER“ von 2,6.
Bei der Überwachung prüft das LANUV, ob der auf dem Label angegebene EER auch im Betrieb erreicht wird. Werden Geräte beanstandet, müssen die Hersteller die Angaben korrigieren oder das Gerät wird ganz vom Markt genommen. In gravierenden Fällen kann das LANUV auch Bußgelder festsetzen.

Im vergangenen Jahr wurden beim LANUV acht verschiedene Modelle von Einkanal-Klimageräten geprüft. Ein Modell erreichte die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteffizienz nicht. Der Hersteller hat sein Klimagerät aufgrund der Ergebnisse anschließend freiwillig vom Markt genommen. Aufgefallen ist, dass nur eines der geprüften Modelle die geforderte Mindesteffizienz im Labor tatsächlich erreicht hat. Bei den übrigen Geräten lag die Abweichung innerhalb der gesetzlichen Toleranzregeln, die Behörde musste in diesen Fällen noch nicht einschreiten . Wer sich also ein Klimagerät kaufen möchte, sollte wissen, dass die meist im nict europäischen Ausland gefertigten Geräte in einigen Fällen nicht die Qualität bieten, die der Verbraucher erwartet. Es lohnt also, sich vorab zu informieren, ob Kühlleistung und Stromverbrauch in einem akzeptablen Verhältnis stehen.

Auch in diesem Jahr werden wieder Einkanal-Klimageräte geprüft. Die Untersuchungen dauern noch an. Erste Vorab-Ergebnisse zeigen aber erneut bereits Auffälligkeiten.

Foto: © LANUV; Der Abdruck des Fotos ist nur in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei.

 

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