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LANUV bestätigt drei weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck

© Jan Preller

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt drei weitere Nachweise auf einen Wolf im Wolfsgebiet Schermbeck. Die genetischen Untersuchungen von Speichelproben zeigen, dass ein Wolf in den Nächten vom 7. auf den 8. Dezember 2018, vom 8. auf den 9. Dezember 2018 und in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2018 in Hünxe mehrere Schafe getötet hat. Die Individualisierung des Wolfes konnte noch nicht erfolgen, diese ist beim Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen noch in Bearbeitung.

Die betroffenen Tierhalter wurden über die aktuellen Ergebnisse informiert. Sie können über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie angefallene Tierarztkosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist. Die Halter von Schafe, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums stellen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter http://www.wolf.nrw.

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