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Das Kontrollsystem in Nordrhein-Westfalen
Die geschützte Bezeichnung einer Spezialität mit EU-Gütesiegel kann von jedem Erzeuger oder Verarbeiter, der die Anforderungen der Spezifikation erfüllt und am Kontrollverfahren teilnimmt, genutzt werden.
Das LANUV ist für die Kontrolle der Hersteller und des Handels in NRW zuständig. Zur Durchführung der Hersteller-Kontrollen beauftragt das LANUV private Kontrollstellen.
In NRW zugelassene Kontrollstellen
- ABCERT AG
Martinstraße 42-44, 73728 Esslingen
http://www.abcert.de/ - Lacon GmbH
Moltkestr. 4, 77654 Offenburg
Büro NRW: Siemensstr. 42, 59199 Bönen
www.lacon-institut.com - QAL GmbH
Am Branden 6b, 85256 Vierkirchen
www.qal-gmbh.de
Zulassung als private Kontrollstelle
Die Zulassung als private Kontrollstelle wird beim LANUV beantragt.
- Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW (KZV NRW)
- Antragsformular (Anlage 1 der KZV NRW)
Aufgaben einer privaten Kontrollstelle
- Erfassung der Hersteller von Spezialitäten
- Anmeldeformular für Hersteller (Anlage 2 der KZV NRW)
- Vereinbarung von Kontrollkonzepten mit den Herstellern auf Grundlage der Rahmenvorgabe des LANUVs
- Kontrolle der Hersteller gemäß dem vereinbarten Kontrollkonzept
- Zertifizierung von Produkten