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Das Kontrollsystem in Nordrhein-Westfalen

Die geschützte Bezeichnung einer Spezialität mit EU-Gütesiegel kann von jedem Erzeuger oder Verarbeiter, der die Anforderungen der Spezifikation erfüllt und am Kontrollverfahren teilnimmt, genutzt werden.

Das LANUV ist für die Kontrolle der Hersteller und des Handels in NRW zuständig. Zur Durchführung der Hersteller-Kontrollen beauftragt das LANUV private Kontrollstellen.

In NRW zugelassene Kontrollstellen

Zulassung als private Kontrollstelle

Die Zulassung als private Kontrollstelle wird beim LANUV beantragt.

Aufgaben einer privaten Kontrollstelle