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Fördermöglichkeit des Landes NRW

In Nordrhein-Westfalen kann die Vorbereitung der Beantragung und Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen im Rahmen der Absatzförderung bis zu einer Höhe von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Gefördert werden können Ausgaben, die bis zur Antragsabgabe beim Deutschen Patent- und Markenamt anfallen.

Beratung und Unterstützung erhalten Sie durch das LANUV.

Ansprechperson / E-Mail

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0201-7995-

Jürgen Sons

-1116
Fax: -5116

02856 - 475 9896
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Franz-Josef Schulze Zumkley

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Fax: -5115

02536 - 318 9583
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