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Öl- und Giftalarm

Unfälle im Sinne des Öl- und Giftalarms sind Ereignisse, die zum Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in den Boden, in ein Gewässer oder in eine Kanalisation führen. Hierzu zählen Stoffe wie Mineralöle, Säuren, Laugen, Salze, Gifte, Löschwasser oder ähnliche Stoffe. Aber auch Flüssigkeiten wie Silage, Jauche, Gülle, Molke usw.

Die häufigsten Ursachen für diese Unfälle sind:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Brände
  • Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Stoffen

Öl- und Giftunfälle sind unverzüglich dem zuständigen Ordnungsamt, der Polizei, der Feuerwehr oder der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Kreises zu melden. Meldepflichtig ist sowohl der Schadensverursacher bzw. der Betreiber einer Anlage, als auch derjenige, der Kenntnis von einem entsprechenden Unfall erhält.

Zum Schutz des Grundwassers, der Gewässer, des Bodens, der Anlagen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie zur Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgemeinheit müssen im Schadensfall möglichst schnell von den Ordnungsbehörden Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW betreibt rund um die Uhr eine Nachrichten-Bereitschaftszentrale (NBZ) als Stelle für Schadensmeldungen aus dem Umweltbereich. Von dort aus werden die zuständigen Mitarbeiter des Öl- und Giftalarmbereitschaftsdienstes angefordert. Diese entnehmen unverzüglich Proben und führen Untersuchungen vor Ort durch. Das Umweltanalytische Labor und ggf. der Sondereinsatz des Landesamtes sorgen bei Bedarf für weitergehende Untersuchungen.